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Wie Rütteln an einem gebrochenen Bein

Dienstag, 23. Februar 2010

Man macht Jagd auf “Sozialschmarotzer” und wähnt sich auf einem guten Weg. Die Revisionen wirken, das System greift, die Kassen füllen sich. Man liest über erste “Erfolge”. Gewisse Kantone freuen sich über besonderen Erfolg besonders guter Jäger.

Was die Medizin, Fachbereich Psychiatrie und Psychotherapie, dazu zu sagen hat, entspricht nicht dem Zeitgeist und ist im Moment nicht populär. Aber die Zusammenhänge sind wissenschaftlich unbestritten und eigentlich auch trivial:

  1. Druck ausüben auf psychisch kranke Menschen bedeutet ganz generell: Heilungschancen bzw. Prognose verschlechtern
  2. Druck ausüben auf die vertrauliche therapeutische Beziehung bedeutet: den bislang einzigen zweifelsfrei bewiesenen therapeutischen Wirkfaktor gefährden

Wer so etwas macht, sabotiert die ärzliche Arbeit, gefährdet Heilungsverläufe und Therapieergebnisse.

Wenn also die IV ihre leeren Kassen füllt, indem sie systematisch psychisch kranken Menschen mit Detektiven nachstellt, sie öffentlich diffamiert, unter ständigen Rechtfertigungsdruck stellt, ihr fachärztlich attestiertes Leiden zur Verhandlungssache erklärt und ihren behandelnden Ärzten unter Aufstellung neuer “Spielregeln” die medizinischen Kompetenzen entzieht, trägt sie aktiv zu Chronifizierungen und Defektheilungen bei einer grossen Patientengruppe bei. Und wohlgemerkt: es geht dabei nicht nur um die verweigerten Versicherungsleistungen, sondern um all das, was den Kranken auf dem langen Weg der Abklärung  zugemutet wird!

Druck ausüben auf psychisch Kranke und professionelle (zertifizierte!) Helfer ist dasselbe wie Rütteln an einem gebrochenen Bein, nur weil man nicht glaubt, dass es gebrochen ist.

Im einen wie im anderen Fall wird Heilung behindert, aus medizinischer Sicht sind die Folgen in beiden Fällen gleich fatal. Glücklicherweise gelten die neuen “Spielregeln”, die psychisch Kranke einem solchen Rütteln aussetzen, bisher nur innerhalb der IV, und glücklicherweise ist die Mehrheit der psychisch kranken Menschen nicht auf IV-Leistungen angewiesen. Würde die psychiatrisch-psychotherapeutische Grundversorgung nach denselben Kriterien neu und an medizinischen Erfordernissen vorbei geregelt, wäre dies eine ernste Bedrohung der fachgerechten Versorgung psychisch kranker Menschen in der Schweiz.

Nichts hinzuzufügen

Montag, 25. Januar 2010

Mittelalter Patient, ehemals Unternehmer, selbständig, überraschender Privatkonkurs nach folgenschwerer Fehlhandlung. Gläubigerklagen, Gerichtsverhandlungen, existenzielle Ängste. Im weiteren Verlauf auch familiäre Probleme mit Trennung. Infolge Überforderung Entwicklung einer Anpassungsstörung mit depressiver Symptomatik und funktionellen, sehr schmerzhaften, nervösen Magen-Darmbeschwerden. Nach einer kurzzeitigen Phase eines Zusammenbruchs mit vollständiger Arbeitsunfähigkeit und Erholung über einige Wochen Stabilisierung, die einen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben im Angestelltenverhältnis ermöglichte. Pensum schrittweise auf 50%, bei weiterer Erhöhung regelmässig massive Verstärkung der gastrointestinalen Problematik mit schmerzhaften Darmkoliken, die zum Arbeitsunterbruch zwingen. Die Prognose ist offen, bei leidensadaptiertem Vorgehen mit Vermeidung von Überlastungen sicher besser. Die begleitenden sozialen Probleme beeinträchtigen den Heilungsverlauf negativ.

Ein klarer Fall, wie im Lehrbuch. Eigentlich.

Nicht so für die Taggeldversicherung des Patienten bzw. den Arzt, dem diese ihr Vertrauen schenkt.

“Ich hatte schon Mühe mit dem Aufgebot. Vor einem fremden Arzt so die Hosen runterlassen zu müssen. Und dann sagt der zu mir einfach: Ich denke, Sie sind gar nicht krank, Sie haben nur soziale Probleme. Dafür sind wir nicht zuständig. Kann der so etwas einfach sagen?”

Ohne stichhaltige Begründung eigentlich nicht, nein.

“Sie sind doch auch Arzt und haben einen Bericht geschrieben. Da haben Sie doch eine Diagnose gestellt. Kann der einfach darüber hinweg gehen?”

Kann er, ja. Aber er sollte es begründen müssen.

“Dann hat er mich bestellt zur Untersuchung. Zu einem Termin, der mir nicht geht, weil ich da in den Ferien bin. Sagt er, das interessiere ihn nicht. Ich hätte keine Ferien zu machen, solange ich krank bin. Das komme gar nicht in Frage. Da bin ich richtig sauer geworden. Den Urlaub habe ich dringend nötig, der tut mir gut. Kann das sein, dass ich keine Ferien machen darf, nur weil ich krank bin?”

Nein, natürlich nicht. Der Versicherte hat die Pflicht, alles zu tun, was der Heilung förderlich ist und alles zu unterlassen, was ihr abträglich ist. Wichtig ist die Empfehlung des Arztes.

“Wenn einer wegen einem doppelten Beinbruch nicht schaffen kann, darf er doch ins Café sitzen und Kaffee trinken, und niemand würde ihn deshalb für einen Simulanten halten.”

Problematische IV-Abklärung

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Am Anfang ihres Leidensweges stand ein Unfall. Nach dem Schock kam es nicht zur erhofften Erholung. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz scheiterte, weil die psychische Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben war. Stattdessen schafft sie nach Kräften in einer geschützten Einrichtung.

Für die SUVA war die geforderte strenge Kausalität zwischen Unfall und nachfolgender Krankheit nicht bewiesen, weshalb sie sich nicht weiter zuständig fühlte, jedoch noch Taggelder ausrichtete, während die IV ihrerseits ihre Zuständigkeit prüfte. Mehr als 4 Jahre dauerte diese “Abklärung”, die für die Patientin nur “Warten” bedeutete, woran sie mehrmals fast verzweifelt wäre.

Jetzt, im Dezember 09, erhält sie endlich einen Vorbescheid der IV, demzufolge man sie seit Februar 09 als voll arbeitsfähig einstuft. Im Klartext: rückwirkend ab Februar 2009 weder Rente noch berufliche Massnahmen. Zwischen den Zeilen: eine völlig unerwartete Rückzahlung bereits ausgezahlter SUVA-Taggelder könnte anstehen…

Die Patientin hat nichts “falsch” gemacht, sich nicht “verweigert”, nichts verschleiert. Sie hat getan, was sie in der Zeit der Abklärung tun konnte: ihrer eigenen Einschätzung und der ihrer behandelnden Ärzte vertrauen.

Fragen:

  • Darf die IV 4 Jahre benötigen für Abklärungen, die für Betroffene zumeist eine existenzielle Bedeutung haben? Wenn ja, warum?
  • Darf die IV rückwirkende Entscheidungen fällen, wenn dies eine Schuldenfalle für die Betroffenen darstellt, die diese vor dem IV-Entscheid gar nicht einschätzen können? Wenn ja, warum?
  • Werden eigentlich der IV-Apparat und ihre Abklärungen überprüft? Wenn ja, von wem? Wenn nein, warum nicht?
  • Haftet jemand für Schäden, die durch zu lange Abklärungszeiten, Informationsdefizite etc. der IV verursacht werden? Wenn nein, warum nicht?
  • Wie kann ein Betroffener, der ja vor dem Entscheid der IV auf niemand anderen als seinen behandelnden Arzt und dessen Attest vertrauen kann, überhaupt mit einem solchen Abklärungsverlauf und -ergebnis umgehen, ohne weiteren gesundheitlichen Schaden zu nehmen? Welche innere Haltung empfehlen die IV, der Gesetzgeber oder die anderen Verantwortlichen den Betroffenen?

IV-Betrug

Mittwoch, 27. Mai 2009

Thurgauer Zeitung (Online) vom 26.05.09: “Spezialist soll IV-Betrug erkennen”

In einer ersten Untersuchung des Kantons nahm die IV-Stelle 447 Renten unter die Lupe. In 23 Fällen erhärtete sich der Betrugsverdacht, in 12 Fällen allerdings nicht stark genug. In elf Fällen wurden dagegen Massnahmen ergriffen, in sechs Fällen gar die IV-Rente wieder gestrichen. Allerdings seien diese Fälle alle noch vor Gericht hängig, sagt der Amtschef. «Die Urteile werden zeigen, welchen Spielraum wir bei der Betrugsbekämpfung haben.» Angelaufen sei die Umsetzung der 5. IV-Revision. Rentengesuche würden wesentlich strenger geprüft und zeitaufwendiger abgeklärt, was allerdings Kosten verursache. Dennoch konnte der Kanton sparen: Im letzten Jahr wurden erstmals deutlich mehr IV-Anträge abgelehnt – 607 gegenüber 394 im Jahr 2007. Die Kosten sanken von 190 auf 180 Millionen Franken. Um die Umsetzung voranzutreiben, würden zusätzliche Fachleute eingestellt, sagt Stokholm.”

6  von 447 Renten also wurden aberkannt, obwohl der gerichtliche Prozess noch gar nicht abgeschlossen ist. Nur in 11 Fällen insgesamt, also etwa 2,5%, fühlten sich die “Jäger” überhaupt sicher genug, offen von Betrug zu sprechen und Massnahmen zu ergreifen. Auch hier allerdings, bevor das Gericht definitiv entschieden hat. Die 441 übrigen, offenbar zu unrecht verdächtigten Rentnern werden sich in der Zeit der Abklärung vermutlich nicht besonders gut gefühlt haben. Besonders bei psychisch Erkrankten, die ohnehin aller Orten mit Stigmatierungen und Generalverdächtigungen zu kämpfen haben, kann so etwas auch schon mal die Heilungschancen deutlich verschlechtern. Dass Rentengesuche seit der 5. Revision “strenger und zeitaufwändiger abgeklärt” werden, führt hier zu einer verstärkten Beschädigung der psychischen Gesundheit, gefährdet Therapieergebnisse und verzögert den Heilungsverlauf. “Verschärfung” bedeutet ja konkret nichts anderes, als das

  1. IV-Sachbearbeiter neuerdings die erkrankten Versicherten unentwegt mit allen Mitteln in irgendeine Tätigkeit “integrieren” möchten, obwohl von den behandelnden (Fach-) Ärzten, die aus ureigenstem Interesse an Behandlungserfolgen interessiert sind, eine langfristige Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde
  2. vergleichsweise fürstlich bezahlte “Vertrauensärzte” ihre medizinischen und ein paar angelernte juristische Tricks professionell dazu nutzen, mit allen Mitteln die beauftragende Versicherung von ihrer Leistungspflicht zu befreien, womit sie einer systematischen und pauschalen Erschütterung des  “Vertrauens” in die Urteilsfähigkeit und Gesinnung von Patienten,  Ärzten, Therapeuten, Fachpflegern etc. Vorschub zu leisten.
  3. Versicherte monate- und jahrelang auf den Entscheid warten und währenddessen von zunehmender existenzieller Angst vor dem demütigenden sozialen Abstieg beherrscht werden, welche den therapeutischen Fortschritt blockiert.
  4. Abgelehnte Antragssteller später als Fürsorgeempfänger mit Amtspersonen konfrontiert sind, die  ihnen nicht helfen können und sie deshalb aus eigener Hilflosigkeit oft schlecht behandeln.
  5. Versicherte sich sehr viel schneller als früher genötigt sehen, ihr Recht einzuklagen, wozu ihnen oft die finanziellen Mittel, die nötige innere Einstellung oder schlicht die Kraft fehlt
  6. derart behandelte kranke Menschen zunehmend Gefühle von Hilflosigkeit, Ohnmacht und Verbitterung entwickeln und ihre innere Flexibilität im Abklärungsverlauf verlieren.

607 statt 394 Anträge abgelehnt. Unter der gegebenen Verschärfung der Rechtslage zuungunsten der Versicherten und der behandelnden Ärzte ist das “Ablehnen” für sich genommen sicher kein Qualitätsmerkmal! Angesichts der immensen Kosten für all die zusätzlichen Vertrauensärzte, Detektive, Sachbearbeiter etc. v. a. ein MUSS, da ja am Ende “gespart” werden soll. Und es ist vermutlich eher fatal, dass sich die bei der IV eingesparten Kosten vermutlich leicht aus der Anzahl abgelehnter IV-Anträge errechnen und sich damit trefflich Politik treiben lässt. Nur mit der Realität der Kranken und Invaliden und mit Medizin hat das nicht viel zu tun.

Ich wüsste gern Genaueres über die Kosten. Z. B.,

  1. wieviel Prozent das sind, diese 607 IV-Anträge,
  2. wie die Ablehnungsquote mit der Quote der tatsächlich entlarvten Betrugsfälle korreliert,
  3. wie die neuen Jagd- und Kontrollkosten mit den eingesparten Betrügerkosten korrelieren und
  4. was es die Gesellschaft mittel- und langfristig kostet, dass nicht integrierbare Kranke zunehmend die Sozialämter und Arbeitsvermittlungsstellen überfordern und ihren professionellen Helfern vor Ort ihre Integrität und Urteilskraft abgesprochen wird.

Wieviele stellen diese Fragen? Wer? Gibt es überhaupt eine solide Rechnung, die weiter reicht als bis zur Kasse der IV? Weiss jemand, wo man sie einsehen kann?

Bedrückend als behandelnder Arzt und in der Sache eigentlich unzumutbar: man erfährt nicht einmal, wer persönlich für die (abweichenden) IV-Entscheide verantwortlich zeichnet. Wer entscheidet, dass das Urteil des “Vertrauensarztes” richtiger sei als das Urteil der Behandler. Wer befindet, behandelnde Ärzte seien grundsätzlich befangen und Vertrauensärzte grundsätzlich nicht oder weniger.

Das ist Unfug, der einfach das Glück hat, sich im Moment nicht der Auseinandersetzung stellen zu müssen. Denn er ist populär. Was er zerstört, ist Vertrauen. Ein zerbrechliches Gut. Und ohne Vertrauen können v. a. psychisch kranke Menschen meist nicht gesünder werden.

Eine Frage noch:

Was beinhaltet “IV-Betrugs-Spezialist” eigentlich für eine Ausbildung?

Plädoyer für einen Foto-Test

Donnerstag, 02. April 2009

Immer wieder bin ich beeindruckt und manchmal erschüttert, wenn mir Patienten Fotos zeigen von der Zeit vor Ausbruch ihrer Erkrankung. Schlagartig wird klar und unverkennbar, wie das psychische Leiden die Betroffenen bis heute verändert hat, und man erhält eine Ahnung von den vielfältigen Einschränkungen und massiven Veränderungen in allen Lebensbereichen, die sich daraus ergeben.

Es liegt im Wesen psychischer Erkrankungen, dass sie, in anderer Weise als gewöhnliche körperliche Gebrechen, den gesamten Menschen in seinem Wahrnehmen, Fühlen, Denken und Handeln beeinträchtigen – und verändern. Je länger die Erkrankung dauert, umso mehr wird dies der Fall sein. Fotos können eindrucksvolle Belege dafür sein, dass psychisches Leiden nicht nur nicht “eingebildet”, sondern sogar “objektivierbar” ist, wenn man es wirklich objektivieren will. Nach meiner Erfahrung ist der Foto-Test z. B. auch bei Schmerzpatienten regelmässig sehr ergiebig, bei den vielen Patienten also, denen man ihr Leiden nur aufgrund ihrer eigenen “subjektiven” Angaben in Versicherungskreisen nicht abnehmen mag. Nicht nur, dass sich der Schmerz unausrottbar in die Gesichtszüge gräbt. Die Gesichter sind meist auch aufgedunsen von Schmerzmitteln und Gewichtszunahme, ausserdem sind sie meist erschreckend vorgealtert, der Blick ist verändert, der Glanz in den Augen erloschen.

Wer Patienten nur im Ist-Zustand beurteilt und der Befunderhebung behandelnder Ärzte per Auftrag anzweifeln muss, läuft tatsächlich Gefahr, die invalidisierende Wirkung eines psychischen Leidens zu verkennen. Die Angabe von Schmerzzuständen oder seelischen Qualen könnte vorgetäuscht oder bloss subjektiv gefühlt sein, führen sie doch meist weder zu sicht- und messbaren Behinderungen, noch zu auffälliger Dummheit. Psychisch Kranke sind Menschen, die ähnlich aussehen und sich meist ähnlich verhalten wie alle. Warum also ihnen glauben? Wie ihnen glauben können, wenn der Auftrag lautet, Betrüger aufzuspüren? Ich schlage vor, jedes abschlägige vertrauensärztliche psychiatrische Gutachten verpflichtend einem Foto-Vergleichs-Test zu unterziehen, um wenigstens eindeutig erkennbare Fehlurteile zu verhindern.

Blosses Vorliegen psychosozialer Belastungsfaktoren

Freitag, 06. März 2009

Eine beliebte Formulierung in der Versicherungsmedizin ist die vom “blossen Vorliegen psychosozialer Belastungsfaktoren”. Mit diesem Verweis kann der Vertrauensarzt das Leiden von Versicherten als “medizinfremd” klassifizieren und Versicherungsansprüche zurückweisen.

Wenn es um einen Beinbruch oder ein Gallenblasenleiden geht, leuchtet ein, dass sich die Beurteilung einer evt. daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit oder eines Rentenanspruchs auf den körperlichen Befund und die damit verbundenen Einschränkungen stützt und das zusätzliche Vorliegen psychosozialer Belastungsfaktoren in aller Regel nicht in die Bewertung eingeht. Es mag gerechtfertigt sein, von einem “blossen Vorliegen” solcher Belastungsfaktoren zu sprechen, solange es um psychisch gesunde kranke oder verunfallte Menschen geht.

Wenn es jedoch um die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und Belastbarkeit psychisch kranker Menschen geht, ist das Fehlen oder das Vorhandensein psychosozialer Belastungsfaktoren sehr häufig ein entscheidender Indikator dafür, ob  und wieweit eine Heilung möglich ist oder andernfalls das Leiden sich verschlimmert oder chronifiziert. Psychisch kranke Menschen mit gutem sozialen Umfeld und ohne akute existenzielle Sorgen sind erwiesener Massen im Durchschnitt belastbarer als solche mit zusätzlichen psychosozialen Belastungsfaktoren. Sie haben auch bei gleicher Erkrankung die deutlich bessere Heilungsprognose. Selbst wenn es darüber keine Untersuchungen gäbe, würden diese Zusammenhänge den meisten Menschen auch spontan einleuchten.

Es widerspricht einer Grundannahme der Psychiatrie und Psychotherapie, bei bestehender psychiatrischer Diagnose die Formulierung vom “blossen Vorhandensein psychosozialer Belastungsfaktoren” zu verwenden und bei der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit solche Faktoren ausser acht zu lassen. Dass Vertrauensärzte dennoch auch bei psychisch kranken Menschen immer wieder darauf abstellen, entbehrt also einer medizinisch-sachlichen Grundlage, und es würde mich sehr interessieren, ob diese Gutachter, insbesondere wenn sie Fachärzte für Psychiatrie sind, diese Ansicht auch dann vertreten würden, wenn sie nicht als Versicherungsmediziner angestellt wären, sondern diese Patienten ärztlich zu betreuen hätten und für den Heilungsverlauf verantwortlich wären.

Gegenübertragung mit Folgen

Montag, 09. Februar 2009

Wieder so ein Fall, in welchem sich die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in einem vertrauensärztliches Gutachten nicht auf den psychopathologischen Befund stützt, sondern auf einige eingestreute tendenziöse Randbemerkungen und Formulierungen, die v. a. etwas über die Befindlichkeit des Gutachters/der Gutachterin aussagen und darüber, wie dieser/diese sich in der Beziehung zum Begutachteten fühlt. Da wird dann aus einer krankheitsbedingten Unfähigkeit des/der Betroffenen, die eigene  Situation gewandt und flüssig darzustellen, die Formulierung: “Wie (der/die) Versicherte heute umständlich und detailreich darstellt…“. Die traumatisierend erlebte emotionale Verwahrlosung mit Gewalttätigkeit im Elternhaus wird zu einer “gewissen emotionalen Verwahrlosung und einem recht rohen Beziehungsklima innerhalb der Familie” abgemildert, die heute resultierende Störung der Selbstwert-Homöostase, die Identitätsstörung, die allgemeine Beziehungsstörung zu Menschen, die tiefe Verletzlichkeit und Kränkung, das “Nichtzurechtkommen” mit und in der Welt” wird zur “heute feststellbaren narzisstischen Neurotisierung” mit “einer kompensatorischen “Tierliebe”, der eine recht neurotisch zelebrierte “Misanthropie” entgegengesetzt wird“. Am Ende ist der Gutachter/die Gutachterin sich sicher: “Diese charakterologischen Einheiten sind als akzentuierte Persönlichkeitszüge einzustufen, die etwaigen Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung mit pathologischem Wert sind nicht erfüllt.”

Der Gutachter/die Gutachterin stellt richtig fest, dass es sich um eine narzisstische Problematik handelt. Er/sie stellt auch korrekt den biographischen Hintergrund sowie die bisherige psychiatrische Anamnese mit mehreren schweren depressiven Krisen dar. Auch der Auslöser für die aktuelle Dekompensation wird im Gutachten detailliert beschrieben. Nur die Beurteilung am Schluss will zu all dem dann nicht passen. Der Gutachter/die Gutachterin bleibt bei der “Bewertung” hinter den eigenen Ausführungen weit zurück. Keine “Persönlichkeitsstörung”, sondern nur eine “akzentuierte Persönlichkeit”, keine rezidivierende depressiven Krisen, sondern lediglich eine “Anpassungsstörung mit verlängerter depressiver Reaktion”.  Aus seiner/ihrer Sicht resultiert eine 100% Arbeitsfähigkeit in der angestammten und in jeder adaptiven Tätigkeit.

Warum der Gutachter/die Gutachterin die dargestellte Leidensgeschichte im Hinblick auf den Krankheitswert und die Arbeitsfähigkeit so gering bewertet, den selber dargelegten psychopathologischen Befunden eine so geringe Bedeutung beimisst, führt er/sie nicht weiter aus. Muss er/sie das nicht? M. E. bedürfte es unbedingt (!) der Erklärung, warum sich aus einer auffälligen Präsentation des Leidens ablesen lässt, dass es sich um eine leichtere Störung handelt. Immerhin steht die vertrauensärztliche Sicht der Dinge im Widerspruch zur Ansicht nicht nur des behandelnden Psychiaters, sondern auch des Hausarztes, der die Störung als so gravierend wertet, dass er sogar trotz Behandlung eine schlechte Prognose annimmt!

Was also ist hier passiert? Das Stichwort lautet aus meiner Sicht “Gegenübertragung”. Diese gehört, das weiss jeder Kollege/jede Kollegin aufgearbeitet, erst dann ist eine adäquate “Beziehung” zum Patienten und eine korrekte Beurteilung von dessen psychiatrisch-psychotherapeutischer Situation möglich. Bei Patienten mit narzisstischer Störung – das weiss auch jeder Kollege und jede Kollegin – ist dies eine besondere Pflicht, weil die negativen Gegenübertragungen hier typischer Weise beträchtlich sind. Das allerdings benötigt Zeit und eine besonders intensive Selbstreflexion. In der Behandlungssituation sollte Beides vorhanden sein, bei der Begutachtung ist es ganz offenbar nicht der Fall.

Für den Betroffenen/die Betroffene und andere Leidensgenossen und -genossinnen, denen es ebenfalls nicht gelingt, in der kurzen Gutachtensituation eine positive Gegenübertragung zu erzeugen, erlangen solche Fehlentscheidungen natürlich schicksalhafte Bedeutung. Denn die in psychiatrischen Angelegenheiten nicht ausgebildeteten IV-Berufsberater und Juristen der IV sehen natürlich keinen Grund, dem Urteil des Vertrauensarztes nicht zu vertrauen. Im vorliegenden Fall war die Reaktion des IV-Berufsberaters diese: “Das Gutachten belegt, dass Sie voll arbeitsfähig sind. Sie haben also keine Unterstützung durch die IV zu erwarten und müssen sich entscheiden, ob Sie zurück in die Realität wollen oder in einer geschützten Werkstatt für 2 Franken pro Stunde einen niedrigen Lebensstandard haben wollen. Und falls sie zur RAV gehen, sollten Sie wissen, dass Sie jede vermittelte Stelle annehmen müssen. Sonst gibt es ziemlichen Ärger mit den Behörden!”

Therapeutisch steht zur Zeit wieder die Krisenintervention im Vordergrund. Die erneute Demütigung sitzt und reisst alte Wunden wieder auf. Am meisten sei er/sie enttäuscht, dass er/sie diesem Vertrauensarzt/dieser Vertrauensärztin ihr Leiden anvertraut habe! Zweimal habe er/sie ihm/ihr noch nachtelefoniert, um ihre Angaben zu ergänzen und sei jetzt froh, dass er/sie nicht zurückgerufen habe. Über die momentane Arbeitsunfähigkeit besteht kein Zweifel, eine Zukunftsperspektive besteht jetzt nicht mehr. Er/sie werde eine Weile vom Ersparten leben können, einen Rechtsanwalt könne er/sie sich nicht leisten. Vor allem habe er/sie aber wohl im Moment auch keine Kraft mehr zum Kämpfen, er/sie wolle einfach Ruhe.

Gezieltes Nachtreten

Freitag, 23. Januar 2009

Depressive Menschen haben ein vermindertes  Selbstwertgefühl, Scham-, Schuld- und Versagensgefühle. Im Vergleich mit gesunden Menschen fühlen sie sich oft minderwertig. Dies sind die typischen Symptome bei Depression.
Das Leid und die Einschränkungen eines depressiven Menschen in Frage zu stellen, ihn unter Druck zu setzen, gesund zu werden, muss sich ähnlich anfühlen, wie gezieltes Nachtreten bei Knochenbruch und hat auch eine ähnliche Heilwirkung.

Ende des Ärztestopp ohne Vertragszwang?

Donnerstag, 18. Dezember 2008

“Der Ärztestopp droht Ende 2009 ersatzlos auszulaufen. Der Ständerat ist auf die Vorlage zur Vertragszwang-Lockerung mit 23:19 Stimmen nicht eingetreten. Der Grund: Die Gesundheitskommission SGK konnte sich nicht auf ein Modell einigen. Am Ende scheiterte in der Gesamtabstimmung mit 7:6 Stimmen auch das vermeintlich aussichtsreichste Modell einer “dualen Grundversicherung”. Die SGK musste deshalb mit leeren Händen vor das Plenum treten. Der Ständerat setzt jetzt auf den Nationalrat, bei dem eine verwandte Vorlage zur Förderung von Managed Care liegt.”

gefunden bei news.search.ch

Ein Artikel zum Thema auch in den Schaffhauser Nachrichten

IV und RAV – Patienten zwischen den Stühlen Teil II

Mittwoch, 17. Dezember 2008

Ergänzung zum Post vom 24.10.2008:

Besagte Patientin wandte wegen zunehmender existenzieller Notlage an einen Anwalt, um nicht in der “Patt”-Situation stecken zu bleiben. Dieser forderte eine Stellungnahme des behandelnden Arztes und erhielt die Auskunft, dass die Patientin aus dessen psychiatrischer Sicht unverändert arbeitsunfähig sei und er deshalb keine Arbeitsfähigkeit attestieren könne. Einige Wochen später erhielt die Patientin nun ein Schreiben, in welchem der Anwalt mitteilt, er sehe für einen Antrag auf Revision oder Wiedererwägung der rechtskräftig gewordenen IV-Verfügung kaum eine Chance. Dies insbesondere, weil der behandelnde Arzt geschrieben habe, die attestierte Arbeitsunfähigkeit bestehe weiterhin unverändert. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei nur möglich, wenn sich “eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands” ergeben hätte.


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