Nichts hinzuzufügen
Montag, 25. Januar 2010Mittelalter Patient, ehemals Unternehmer, selbständig, überraschender Privatkonkurs nach folgenschwerer Fehlhandlung. Gläubigerklagen, Gerichtsverhandlungen, existenzielle Ängste. Im weiteren Verlauf auch familiäre Probleme mit Trennung. Infolge Überforderung Entwicklung einer Anpassungsstörung mit depressiver Symptomatik und funktionellen, sehr schmerzhaften, nervösen Magen-Darmbeschwerden. Nach einer kurzzeitigen Phase eines Zusammenbruchs mit vollständiger Arbeitsunfähigkeit und Erholung über einige Wochen Stabilisierung, die einen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben im Angestelltenverhältnis ermöglichte. Pensum schrittweise auf 50%, bei weiterer Erhöhung regelmässig massive Verstärkung der gastrointestinalen Problematik mit schmerzhaften Darmkoliken, die zum Arbeitsunterbruch zwingen. Die Prognose ist offen, bei leidensadaptiertem Vorgehen mit Vermeidung von Überlastungen sicher besser. Die begleitenden sozialen Probleme beeinträchtigen den Heilungsverlauf negativ.
Ein klarer Fall, wie im Lehrbuch. Eigentlich.
Nicht so für die Taggeldversicherung des Patienten bzw. den Arzt, dem diese ihr Vertrauen schenkt.
“Ich hatte schon Mühe mit dem Aufgebot. Vor einem fremden Arzt so die Hosen runterlassen zu müssen. Und dann sagt der zu mir einfach: Ich denke, Sie sind gar nicht krank, Sie haben nur soziale Probleme. Dafür sind wir nicht zuständig. Kann der so etwas einfach sagen?”
Ohne stichhaltige Begründung eigentlich nicht, nein.
“Sie sind doch auch Arzt und haben einen Bericht geschrieben. Da haben Sie doch eine Diagnose gestellt. Kann der einfach darüber hinweg gehen?”
Kann er, ja. Aber er sollte es begründen müssen.
“Dann hat er mich bestellt zur Untersuchung. Zu einem Termin, der mir nicht geht, weil ich da in den Ferien bin. Sagt er, das interessiere ihn nicht. Ich hätte keine Ferien zu machen, solange ich krank bin. Das komme gar nicht in Frage. Da bin ich richtig sauer geworden. Den Urlaub habe ich dringend nötig, der tut mir gut. Kann das sein, dass ich keine Ferien machen darf, nur weil ich krank bin?”
Nein, natürlich nicht. Der Versicherte hat die Pflicht, alles zu tun, was der Heilung förderlich ist und alles zu unterlassen, was ihr abträglich ist. Wichtig ist die Empfehlung des Arztes.
“Wenn einer wegen einem doppelten Beinbruch nicht schaffen kann, darf er doch ins Café sitzen und Kaffee trinken, und niemand würde ihn deshalb für einen Simulanten halten.”