Archiv für Februar 2008

Studie zu unberechtigten IV-Renten-Zahlungen

Samstag, 16. Februar 2008

NZZ online (16.02.08):

“Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebene Studie schätzt, dass 5 bis 6 Prozent der Rentenzahlungen bei der Invalidenversicherung unrechtmässig erfolgen. Diese Grössenordnung bewegt sich im bisher angenommenen Rahmen.”

“Die quantitativen Angaben werden in der neuen Studie mit etlichen Relativierungen versehen. Enthalten in der Quote von 5 bis 6 Prozent sind nämlich der vorsätzliche Versicherungsbetrug, fahrlässige Verstösse gegen das IV-Gesetz sowie sogenannte systembedingte Faktoren, die entweder einem Akteur (versicherte Person, Behörden, Ärzte, Arbeitgeber usw.) zugeordnet oder eben nicht zugeordnet werden können. Welcher Anteil an den unrechtmässigen Rentenzahlungen den einzelnen Typen «nicht zielkonformer Leistungen» zukommt, lässt sich jedoch nicht sagen. Wie viele Betrüger sich unter den IV-Rentnern befinden, ist also weiterhin unbekannt. Und wie viel die Systemfehler zur Quote beitragen, steht ebenfalls in den Sternen.”

Interessant sind die Ausführung der Studie über sogenannte “Risikobereiche” für “unrechtmässige Rentenbezüge”. Zu diesen gehören laut Studie Menschen mit Schmerzkrankheiten, Erschöpfungszuständen, Depressionen, Überlastete und

“…sehr leistungsbereite «überangepasste» Personen, die durch eine vergleichsweise kleine gesundheitliche Einschränkung leicht aus der Bahn geworfen werden, oder «junge IV-Rentner» mit «Migrationshintergrund»”

Wer ausgerechnet die psychischen und psychosomatischen Krankheiten, die wegen ihres besonderen Leidensdrucks sowie ihrer vergleichsweise hohen Chronifizierungsneigung und schlechten Behandelbarkeit besonders häufig zu lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit und Berentung führen, pauschal zu “Risikobereichen für IV-Missbrauch” umdeklariert und kategorisch aus der Invalidenversicherung ausschliesst, wird mit dem neuen Vokabular natürlich rückwirkend einige Leistungsbezüge als “Missbrauch” erkennen und zukünftig Millionen von Franken einsparen. Bloss werden Kranke durch solche Tricks nicht nur nie gesund, sondern meist verbittert. Und wenn Menschen mit Schmerzen, Erschöpfung oder Depressionen, mit seelischen Schäden durch Überanpassung oder Migrationshintergrund erst einmal verbittert sind, schwindet der letzte Rest Heilungschance und man kann in der Regel auch langfristig psychotherapeutisch nicht mehr viel bewegen.

Mich würde eine Studie interessieren, die mal untersucht, wie viele rechtlich zustehende (und dringend benötigte) IV-Renten nicht zugesprochen (also per se eingespart) werden, z. B.

  • weil Betroffene wegen schwerer Zwänge, Ängste, psychotischer Zustände ihr Haus kaum oder gar nicht verlassen und sich nie einem Arzt anvertrauen.
  • weil Betroffene sich für ihre Versehrtheit zutiefst schämen und panische Angst haben, zum “IV-Rentner” zu werden
  • weil Betroffene nicht die Mittel und/oder den Mut hatten gegen eine falsche vertrauensärztliche Entscheidung rechtlich vorzugehen

Ich wüsste auch gern, wie viele Franken durch solche zustehenden, aber nicht ausgezahlten IV-Renten jährlich “eingespart” werden und hätte dann gerne, dass diese Zahlen in gleicher Weise veröffentlicht und diskutiert würden.

“Medizinisch theoretische Arbeitsfähigkeit” – Das neue Killerargument zur hemmungslosen IV-Sanierung

Donnerstag, 14. Februar 2008

Situation:

IV-Anmeldung wegen komplexer psychiatrischer Problematik, u. a. schwere Traumatisierung.

Verlauf:

Ablehnung in erster Instanz –> Rekurs mit Unterstützung einer Patientenorganisation –> erneute polydisziplinäre Begutachtung –> erneute Zurückweisung des Rentenbegehrens.

Auszug aus dem IV-Ablehnungsbescheid:

“Aus dem Gutachten vom…geht hervor, dass Frau …, bezogen auf ein 100%-Pensum, alle körperlich leichten Tätigkeiten zu 50% ausführen kann. Im Haushalt besteht aus psychiatrischer Sicht eine 20%-ige Einschränkung…”

“Aus dem …-Gutachten ist ersichtlich, dass Frau … im Haushalt geringgradig eingeschränkt ist, da vor allem somatisch kaum Limitierungen vorhanden sind. Es besteht im Haushalt eine Einschränkung aus medizinisch theoretischer Sicht von 20 %. Wahrscheinlich wurde in der Haushaltsabklärung … die subjektive Limitierung mehr einbezogen, das Gutachten bezieht sich rein auf die medizinisch theoretische Arbeitsfähigkeit…”

Die Lehre daraus:

Patientin, behandelnder Arzt, ambulanter psychiatrischer Dienst und Patientenorganisation nehmen zur Kenntnis:

  1. “Medizinisch theoretische Arbeitsfähigkeit” lautet die neue Formel zur Ablehnung von Rentenbegehren, der sich die praktische medizinische Realität der Betroffenen nach Belieben zu beugen hat
  2. “Limitierungen” aus psychiatrischen Gründen sind für Rentenfragen neuerdings irrelevant (Solange Gliedmassen vorhanden und nicht gelähmt sind, besteht Arbeitsfähigkeit)
  3. Stattgehabte Haushaltsabklärungen der IV vor Ort können mit einem blossen Federstrich jederzeit entkräftet werden, falls sie mit dem Ziel der IV-Sanierung kollidieren.

Eigene Beurteilung:

Diese Frau ist keine “Scheininvalide”. Das vorliegende psychische Leiden ist offensichtlich und schwer und bedingt erhebliche Einschränkungen selbst im vertrauten, häuslichen Umfeld. Die von der IV selber durchgeführte “Haushaltsabklärung” vor Ort hatte selbst für die Erledigung einfacher Hausarbeit eine Einschränkung von 70% (!) attestiert, was meine eigene erste Vermutung aus “medizinisch-theoretischer Sicht” (vom Arztzimmer aus) noch um 20% überstieg. Dass diese Patientin z. Zt. nicht fähig ist, auf dem freien Markt den Unterhalt für sich und ihre kleinen Kinder zu verdienen (der Partner ist verstorben) und dass der Grund für diese Erwerbsunfähigkeit in dem genannten psychischen Leiden begründet ist, ist aus “medizinisch praktischer Sicht” allen involvierten Professionellen evident. Wenn hier eine IV-Rente zugesprochen würde, wäre es nichts weiter als die notwendige und zustehende finanzielle Existenzsicherung bei unverschuldeter krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit und eine Absicherung gegen den Abstieg in die Fürsorgeabhängigkeit. Dass die Rente jetzt nicht zugesprochen wird, ist “medizinisch praktisch” aufgrund der realen Gegebenheiten vor Ort nicht nachvollziehbar und gründet auf einer Verschärfung des IV-Rechts, welche “Scheininvalidität” und “Sozialmissbrauch” eindämmen will. Die Patientin ist nicht das erste mir bekannte “Opfer” dieser neuen Art von “Missbrauchsbekämpfung” und wird wohl nicht das letzte sein.

Frage zum Schluss:

Warum eigentlich so teure Abklärungen und Gutachten? Per Beschluss ginge so eine Sanierung doch schneller und wäre zudem preiswerter und ehrlicher.

“Scheininvalidität” und SVP – Apfel und Stamm…?

Donnerstag, 14. Februar 2008

Natürlich entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass nun ausgerechnet ein SVP-Kantonsrat wegen Vorwurfs des IV-Missbrauchs zurücktreten muss. Aber natürlich sollte sich hier wie auch in allen anderen Fällen eigentlich niemand anmassen, über etwas zu spekulieren, wozu ihm die Sachkenntnis fehlt.

In einem Fernsehinterview betonte gestern abend ein Parteigenosse des Betroffenen, es handele sich ganz gewisse um einen Einzelfall, über die Gründe müsse man Herrn Leuthold selber befragen und man müsse auch berücksichtigen, dass dieser eine Reihe Operationen zu verkraften gehabt habe. Dennoch schloss er sich unter den drängenden Fragen des Interviewers der Einschätzung an, es müsse sich wohl um IV-Missbrauch handeln, wenn der Beschuldigte seine politischen Aufgaben in vollem Umfang und also auch Büroarbeit erledigen konnte. Er stellte in diesem Zusammenhang noch einmal klar, wie wichtig er den Einsatz von Detektiven finde, um Scheininvalide zu entlarven.

Einige Gedanken dazu:

  1. Die Frage, ob Herrn Leuthold die bezogene IV-Entschädigung rechtlich zusteht, muss unabhängig davon beantwortet werden, ob er sie zum Lebensunterhalt benötigt. Denn die IV ist nicht dasselbe wie die Sozialhilfe.
  2. Merkwürdig ist, dass ein Mann, der
    1. selber wegen Rückenleiden invalidisiert ist und
    2. den eigenen IV-Bezug für gerechtfertigt hält
    3. die Diskrepanz zwischen öffentlicher Wahrnehmung und subjektivem Leid also aus eigener Erfahrung kennt und
    4. zudem zwischenzeitlich der Gesundheitskommission vorstand

    einer Partei angehört und eine Gesundheitspolitik unterstützt, die systematischen Sozialabbau betreibt und das Wort “Scheininvalide” erfunden hat.

  3. Das belebt den Gedanken über den Apfel, der nicht weit vom Stamm fällt: Kennzeichnet das Gerede über “Scheininvalidität”, die Angst vor Sozialmissbrauch und das Bedürfnis nach “Detektiven”, “Observierungen” etc. tatsächlich die Lage der Nation oder verweist es nicht vielleicht doch eher auf die innere Gestimmtheit und Gesinnung des durchschnittlichen SVP-Wählers?
  4. Natürlich wird es sich im Fall Herrn Leuthold, sollte es sich tatsächlich um IV-Missbrauch handeln, um einen Einzelfall handeln
  5. Ebenso natürlich ist aber anzunehmen, dass es sich bei krassen IV-Missbräuchen auch in der übrigen Bevölkerung um Einzelfälle handelt

Wer wirklich wissen möchte, ob und in welchem Umfang ein Sozialmissbrauch stattfindet und einem solchen allenfalls vorbeugen will, sollte keine unqualifizierten Detektive und Spitzel durch die Gegend schicken und die Leute mit pauschalem Misstrauen verunsichern, sondern Vertrauen in die professionellen ambulanten Dienste vor Ort setzen und diese verstärken.

Leistungsabbauvorlagen im Sozialversicherungsrecht zu Lasten der psychisch Kranken

Donnerstag, 07. Februar 2008

“Die vom Stimmvolk angenommene 5. IVG-Revision ist nur eine von mehreren, bereits im Gesetzgebungsverfahren aufgegleisten Revisionen der Sozialversicherungswerke in der Schweiz, die allesamt als primäres Ziel den Abbau der Sozialversicherungsleistungen zu Lasten der Versicherten zum Gegenstand haben… Dies, obwohl mittlerweile die Versicherungswirtschaft in der Schweiz generell, aber auch selbst im Geschäft mit der beruflichen Vorsorge wieder massiv Gewinne verzeichnet (…).”

“Werden die Kranken, Alten und einkommensschwachen Menschen in der nach wie vor sehr reichen Schweiz vermehrt ihrem eigenen Schicksal überlassen, und müssen infolgedessen die Fürsorgebehörden vermehrt in Anspruch genommen werden? Diese Fragen sind leider mit Ja zu beantworten, auch wenn nach wie vor seitens der Verantwortlichen des Bundesamtes für Sozialversicherungen in der Öffentlichkeit betont wird, dass statistisch eine Verlagerung von den Sozialversicherungen zu den Fürsorgebehörden nicht nachgewiesen sei. Ausgewiesene Fachexperten weisen aber darauf hin, dass eben gerade eine solche Umverteilung bereits stattfindet (…).”

“Als aktuellstes gesetzgeberisches Beispiel dafür, dass die Gesetzgebung in der Schweiz insbesondere psychisch kranke Menschen wieder vermehrt ihrem eigenen Schicksal überlassen will, dient die Änderung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) vom 3.Juli 2006, die am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist… De facto wird (…) der Versicherer zukünftig entscheiden, ob bereits nach zehn Sitzungen eine weitere Kostenübernahme abgelehnt wird.”

“Eine weitere Erschwerung zu Lasten der psychisch Kranken erfolgte bereits vor ein paar Jahren durch ein Grundsatzurteil…vom 5. Oktober 2001,… Dieses…hat dazu geführt, dass Ansprüche von psychisch Kranken auf Ausrichtung einer Invalidenrente viel strenger beurteilt und vermehrt Leistungsbegehren abgewiesen werden. Diese Tendenz wird mit der 5. IVG-Revision noch zusätzlichen Auftrieb erhalten.”

(RA lic. jur. Massimo Aliotta aus Winterthur. Vollständiger Text und Quellenangaben in der aktuellen Ausgabe der SAEZ)

Krankheit und Leid

Samstag, 02. Februar 2008

Krankheit und Leid sind, solange sie andauern, weder angenehm noch produktiv. Sie belasten den Einzelnen und je nach Ausmass auch die Gemeinschaft. Sie verteuern das Leben des Einzelnen und das der Gemeinschaft. Bekanntlich sind alle Menschen nicht nach eigenem Ermessen, sondern nach Laune der Natur von Krankheit und Leid bedroht. Vermutlich deshalb und zum Glück gibt es eine grosse innerliche Solidarität der (noch) Gesunden mit den erkrankten Mitgliedern der Gesellschaft und ein Sozialwesen, in dem diese Solidarität zum Ausdruck kommt.

Krankheit und Leid machen abhängig und wehrlos. Der Umgang mit Patienten ermöglicht deshalb ungewöhnlichen Spielraum. Man kann sie auffangen, freistellen, unterstützen, begleiten, ermutigen, medizinisch versorgen und behandeln, bemitleiden, beklagen, belehren, konfrontieren, bedrohen, zwingen, beschimpfen, ausgrenzen, bestrafen, ignorieren oder zu Simulanten erklären. Patienten sind Erduldende.

Krankheit und Leid lassen sich nicht per Beschluss auflösen oder eliminieren. Weder durch den Willen des Betroffenen, noch durch den Appell der Gemeinschaft und ganz gewiss nicht ordnungspolitisch oder verwaltungstechnisch. Nicht eine einzige Krankheit nimmt Rücksicht auf die Kosten, die sie verursacht. Deshalb ist es wohl ein Qualitätsmerkmal (!), dass Ärzte heute nicht wie Kaufleute bzw. Ökonomen denken und agieren (müssen), und dass verschiedene Instrumente wie z. B. der Vertragszwang Arzt und Patient bis anhin vor dem Zugriff medizinfremder Interessen (z. B. Krankenversicherer) schützen. So kann der Arztberuf bisher frei und weitgehend unabhängig von finanziellen Erwägungen ausgeübt und jeder einzelne (!) Patient nach den besten Regeln der Kunst behandelt werden.

Krankheit und Leid haben unterschiedliche Prognosen. Wie lange ein Knochenbruch zur Ausheilung braucht, ist meist gut vorhersehbar. Deshalb haben Knochenchirurgen eine vergleichbar hohe Erfolgsquote. Aber sobald etwas nicht einfach „kaputt“ ist und geflickt oder ersetzt werden kann, sobald eine Krankheit oder ein Leiden i. e. S. vorliegt, wird die Prognose ungewisser und die Behandlung weniger standardisierbar. Das sind nicht die Ärzte oder Patienten schuld, sondern es liegt im Wesen der Sache. Wohl kaum jemand wird finden, man solle dann, wenn es komplizierter und ungewisser wird, die Behandlung unterlassen. Gesichert ist dies: Verständnis, Akzeptanz, Vertrauen, Entlastung, existenzielle Absicherung, ein gutes soziales Netz und medizinische Unterstützung nach Kräften sind Faktoren, die Heilungsprozesse ganz allgemein beschleunigen. Unverständnis, Inakzeptanz, Misstrauen, Druck, soziale Notlagen, fehlendes soziales Netz und mangelnde medizinische Versorgung hingegen sind Faktoren, die die Heilungserwartung vieler Erkrankungen ganz allgemein verschlechtern und die Komplikationsrate erhöhen.

Gegenwärtig beobachten wir in der Gesundheitspolitik einen veränderten Umgang mit Krankheit und Leid, mit kranken Menschen. Wir erleben eine schleichende Umstrukturierung der medizinischen Versorgungslandschaft nach Massgabe medizinfremder Interessen. Zentrale medizinische Begrifflichkeiten wie der der “Krankheit” werden umdefiniert und umgedeutet, zusammengehörige ärztliche Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zersplittert und neu verteilt. Weit verbreitete, teilweise sehr leidvolle und invalidisierende Krankheiten wie etwa die somatoforme Schmerzstörung oder die Fibromyalgie werden per Beschluss einfach aus der Leistungspflicht der IV eliminiert, psychische Krankheiten, deren Entstehung einen Bezug zum Begriff „Migrationshintergrund“ aufweisen, werden neuerdings sogar als Risikofaktor und Verdachtsmoment für Versicherungsbetrug empfunden etc.. Fachärztlich begutachtete und juristisch anerkannte IV-Bezüger werden seit diesem Jahr nach Belieben zu “Observations”-Obekten von IV-Detektivn, über deren Qualifikation für diese Tätigkeit offenbar gar nicht diskutiert werden muss. Dies alles hat sich nicht aus der medizinischen Praxis ergeben, sondern sind politische Vorgaben, die mit grosser Macht und gegen leider sehr geringen Widerstand der Ärzte und Patienten durchgesetzt werden.

Der Dachverband der Ärzte, die FMH, ist in Sorge, wie der „worst case“, die politisch angedrohte Aufhebung des Vertragszwanges mit den Krankenversicherern verhindern kann. Als „Alternative“ wird die Förderung von Managed-Care-Netzwerke vorangetrieben. Gleichzeitig soll aber sicher gestellt bleiben, dass Patienten frei zwischen Netzwerk und freier Versorgung entscheiden dürfen. Warum, wenn man innerhalb der Ärzteschaft von der Sicherheit und Qualität solcher MC-Netzwerke überzeugt wäre? Nein, hier handelt es sich ganz offensichtlich um eine Art vorauseilenden Gehorsam in der Absicht, das Schlimmste noch abwenden und zumindest weiterhin in der Verhandlung bleiben zu können. So gross scheint der Druck auf die Ärzteschaft zu sein, dass für wichtige Themen wie die heikle Rolle der „Vertrauensärzte“ und „Versicherungsmedizin, also die Gefahr der Instrumentalisierung der Medizin oder die skizzierte Streichung der Leistungskataloge weder intern noch öffentlich Raum ist.

Angesichts des realen Leids der Betroffenen ist der gegenwärtige gesundheitspolitische Diskurs oft unerträglich. Sie offenbart ein falsches Verständnis von Krankheit und Medizin, von medizinischen Wirkfaktoren, von der Bedeutung des Arztgeheimnisses und dem Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Es wird der Eindruck erweckt, medizinische Befunde seien Verhandlungssache zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen und die medizinische Qualität steige naturgemäss mit dem Standardisierungsgrad ärztlicher Tätigkeit und der Kostenkontrolle. Dass es sich je nach Fachgebiet sogar exakt umgekehrt verhalten könnte, scheint nicht einmal denkbar. Weit und breit dieselben Parolen und dieselbe unkritische Propaganda. Managed Care-Vertreter können sogar behaupten, es sei eine Qualitätsverbesserung, wenn Patienten durch „Gate-Keeping“ der direkte freie Zugang zum Arzt ihres Vertrauens aktiv verwehrt wird und wenn die Entscheidung darüber, ob eine fachärztliche Behandlung stattfinden kann, noch von einem vorgegebenen Gesamt-Budget abhängig gemacht wird, für das der Arzt oder das Netzwerk, der/das diese Entscheidung zu treffen hat, verantwortlich ist.

Krankheit und Leid der Betroffenen und die sozialen Folgen werden durch all diese Neudeklarationen, Verschiebungen, Leistungsverweigerungen, Budgetierungen etc. nicht kleiner, sondern grösser. Wenn also jetzt Vertrauensärzte aufgrund der Zielsetzung, deretwegen sie angestellt und denen sie verpflichtet sind, ihre medizinische Beurteilung von Patienten nicht mehr wie ursprünglich gelernt nach ärztlichen Kriterien ausrichten, sondern nach versicherungsrechtlichen, ihre medizinische Sprache und Kenntnisse also nicht dazu benutzen, Patienten zu helfen und Leiden zu lindern, sondern Versicherungen nach Möglichkeit von ihrer Versicherungspflicht zu befreien, dann leisten sie zwar einen Beitrag, an einer bestimmten Stelle des Gesundheitssystems Geld zu einzusparen, nehmen aber einem Patienten eine ganz zentrale Ressource und werden in vielen Fällen eine ungünstige Entwicklung der Heilungsprognose zu verantworten haben. Und: jede Fehlbeurteilung im negativen Sinne könnte zur Katastrophe für den Betroffenen werden.

Da sich Krankheit und Leid nicht einfach auflösen, wird man nicht hoffen können, sich auf diese Weise des Problems der vielen kranken Menschen und der steigenden Kosten entledigen zu können. Die Abgewiesenen werden dann vielleicht weniger dort zu finden sein, wo sie eigentlich hingehören – im Gesundheitssytem – aber natürlich dann woanders, z. B. bei den Sozialämtern. Dieser Shift aber macht es nicht leichter. Zum einen sind die Sozialämter auf dieses „Klientel“ nicht vorbereitet und mit der Betreung zumeist überfordert. Zum handelt es sich um Kosten, für die die „krank geschriebenen Kranken“ eigentlich versichert waren, bis man sie durch raffinierte Rhetorik ihres Versicherungsschutzes beraubte, und die nun die Wohngemeinde zusätzlich belasten. Nicht nur der finanzielle Druck in den Gemeinden wird dadurch zunehmen. Die um ihren Versicherungsschutz geprellten Kranken wiederum ertragen zumeist den sozialen Abstieg nicht, weshalb der Gang zum Sozialamt zu einer wiederkehrenden Tour de Force wird. Unter solchen Bedingungen braucht man dann kein ärztliches Gutachten mehr, um die Prognose zu bestimmen. Kaum zu glauben, dass diese Praxis Kosten sparen wird. Die Kosten werden steigen. Sowohl im Gesundheitswesen, als auch an der Stelle, an die man sie verschoben hat!

Ich bin fest überzeugt: nichts ist so teuer wie Misstrauen.


Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de