IV-interner Entscheid
Fall
53jähriger Mazedonier mit Rückenleiden und langjähriger depressiver Erkrankung und Ängsten, arbeitsunfähig, Teilinvalidität 63,39%, zerrüttete Ehe, zwei schwer kranke Söhne, finanziell am Limit. St. n. mehrmonatiger stationärer Psychotherapie und mehrjähriger ambulanter psychiatrischer Behandlung. Zunehmende Chronifizierung und Therapieresistenz
IV-Rentenrevision:
“Wie beurteilen Sie die zumutbare Arbeitsfähigkeit?
a) in der angestammten Tätigkeit als…? ..% seit
b) in einer dem Leiden angepassten Tätigkeit?…% seit…?”
Mein Bericht an die IV:
6 Seiten
Arbeitsunfähigkeit: 100% vom… bis fortdauernd
Gesundheitszustand: sich verschlechternd
Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit: 100%
IV-Bescheid:
“Bei der Überprüfung des Invaliditätsgrades haben wir keine Änderung festgestellt, die sich auf die Rente auswirkt. Es besteht deshalb weiterhin Anspruch auf die bisherige Invalidenrente (Invaliditätsgrad: 63,39%).”
Nachbesprechung mit dem Patienten:
Frage: “Hat Sie jemand von der IV untersucht oder befragt?”
Antwort: “Nein”