Krankenversicherer lehnen verordnete ambulante psychiatrische Pflege ab
Nun wird also auch die ambulante psychiatrische Pflege rationiert! Ich habe gerade erfahren, dass der Krankenversicherer aufgrund eines vertrauensärztlichen Bescheides die von mir verordnete ambulante psychiatrische Pflege als “nicht indiziert” zurückgewiesen hat. Diese Entscheidung fiel am Schreibtisch, ohne die betroffene Patientin je zu Gesicht bekommen zu haben, auf Basis einer Diagnose, die von meiner eigenen Beurteilung der der involvierten pychiatrischen Klinik abweicht. Nähere Begründung Fehlanzeige.
Wie soll es jetzt weitergehen? Ich habe ja die Situation nicht erfunden und mir bei der Verordnung etwas gedacht (N.B.: Ich verdiene nichts daran, wenn ich so eine Verordnung ausstelle!). Wie soll ich der Patientin erklären, dass die von mir verordnete fachliche Begleitung vor Ort “nicht indiziert” ist, eine Tätigkeit, die ich im übrigen mit meiner eigenen ärztlichen Funktion nicht ersetzen oder kompensieren kann? Nach anfänglicher Ablehnung (“Ich mag nicht schon wieder jmandem alles von vorne erzählen müssen”) hatte sie in einer Sitzung weinend eingestanden, wie dankbar sie inzwischen dafür ist. Ein erneuter stationärer Aufenthalt kurz nach der Entlassung wäre in jeder Hinsicht die schlechtere Alternative gewesen.
Was denkt sich der Vertrauensarzt, was denkt sich der Versicherer bei dieser Entscheidung? Aufgrund welcher inneren Haltung und Überlegungen kommen so ein Entscheid und so ein Procedere zustande? Ohne jede telefonische Nachfrage oder irgendeinen erkennbaren Klärungswillen?
Natürlich bedeutet das eine gravierende Belastung der Patientin und ihres Behandlungsprozesses. Wie soll ich meine Arbeit nun eigentlich fortsetzen? Mit dieser Irritation von aussen, die ja auch eine Störung des Vertrauensverhältnisses bedeutet. Aber mehr noch: Wird diese Verunsicherung und Beliebigkeit jetzt die Regel? Wie kann ich zukünftig als Behandler die therapeutische Verantwortung tragen, wenn kein Verlass darauf ist, dass wichtige Verordnungen funktionieren?? Und welche Auswirkung hat das für die so wertvolle Zusammenarbeit mit dem ambulanten psychiatrischen Dienst, der hier im Thurgau einen deutlichen Qualitätsgewinn in der Versorgung psychisch kranker Menschen bringt und zudem teurere Arztkonsultationen oder Klinikaufenthalte einsparen hilft? V. a. für diese Fachkräfte ist es doch von existenzieller Bedeutung zu wissen, ob eine ärztliche Verordnung gilt oder nicht.
Im vorliegenden Fall ist die Ablehnung zeitnah der Verordnung erfolgt. Ich weiss aber von zwei anderen aktuellen Fällen, in denen der Ablehnungsbescheid rückwirkend erfolgte, derweil die notwendige Arbeit längst (in dem Fall unentgeltlich) geleistet worden war. Nachvollziehbare Begründung: Man könne doch den Patienten nicht einfach über Monate “hängen lassen”, bis die Versicherung entschieden hat, ob sie gewillt sei, die ärztliche Verordnung und die Bedarfsabklärung des ambulanten Dienstes zu akzeptieren oder nicht. So lange dauert es nämlich mitunter, bis die Kasse zu einer Entscheidung kommt, die immer nur für einen begrenzten Zeitraum gilt und im Laufe einer Begleitung immer wieder neu eingeholt werden muss. Die kontinuierliche Begleitung eines Patienten wäre deshalb ganz unmöglich, wenn man immer von Entscheid zu Entscheid immer wieder unterbrechen müsste. Deshalb habe man bisher darauf vertraut, dass die Kassen die ärztlichen Verordnungen abgesehen von begründeten Ausnahmen grundsätzlich akzeptieren und das “Restrisiko” selber getragen.
Wenn den Versicherern und ihren Versicherungsärzten hier weiterhin völlige Willkür gestattet wird, dann bedeutet das eine unmittelbare Bedrohung der ambulanten pychiatrischen Versorgung. Psychisch kranke Menschen, die im Bereich “Sozialpsychiatrie” versorgt werden, sind in besonderem Masse darauf angewiesen, dass die Hilfe unbürokratisch, rasch und zuverlässig erfolgt. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen aber wird die ambulante psychiatrische Spitex eine solche Unterstützung zukünftig nicht mehr anbieten können und früher oder später verschwinden. Natürlich spart so eine Taktik Kosten, aber mit Sicherheit an der falschen Stelle.
25. Oktober 2007 um 21:47
[...] Deutschland, sollte es sich für Versicherte lohnen, gegen ähnliche Fälle, z. B. auch diesen hier, zu klagen. Nur wenn Betroffene das regelmässig tun, kann die Ausbreitung solcher [...]