Archiv für Oktober 2007

WHO: the bare facts

Mittwoch, 31. Oktober 2007

Weltgesundheitsorganisation (WHO): “The bare facts” über die weltweite Bedeutung von Mental Health:

“Mental, neurological and behavioural disorders are common to all countries and cause immense suffering. People with these disorders are often subjected to social isolation, poor quality of life and increased mortality. These disorders are the cause of staggering economic and social costs…

About 877,000 people die by suicide every year…

One in four patients visiting a health service has at least one mental, neurological or behavioural disorder but most of these disorders are neither diagnosed nor treated…

Barriers to effective treatment of mental illness include lack of recognition of the seriousness of mental illness and lack of understanding about the benefits of services. Policy makers, insurance companies, health and labour policies, and the public at large – all discriminate between physical and mental problems.”

IV-interner Entscheid

Dienstag, 30. Oktober 2007

Fall

53jähriger Mazedonier mit Rückenleiden und langjähriger depressiver Erkrankung und Ängsten, arbeitsunfähig, Teilinvalidität 63,39%, zerrüttete Ehe, zwei schwer kranke Söhne, finanziell am Limit. St. n. mehrmonatiger stationärer Psychotherapie und mehrjähriger ambulanter psychiatrischer Behandlung. Zunehmende Chronifizierung und Therapieresistenz

IV-Rentenrevision:

“Wie beurteilen Sie die zumutbare Arbeitsfähigkeit?
a) in der angestammten Tätigkeit als…? ..% seit
b) in einer dem Leiden angepassten Tätigkeit?…% seit…?”

Mein Bericht an die IV:

6 Seiten
Arbeitsunfähigkeit: 100% vom… bis fortdauernd
Gesundheitszustand: sich verschlechternd
Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit: 100%

IV-Bescheid:

“Bei der Überprüfung des Invaliditätsgrades haben wir keine Änderung festgestellt, die sich auf die Rente auswirkt. Es besteht deshalb weiterhin Anspruch auf die bisherige Invalidenrente (Invaliditätsgrad: 63,39%).”

Nachbesprechung mit dem Patienten:

Frage: “Hat Sie jemand von der IV untersucht oder befragt?”

Antwort: “Nein”

 

Richtlinienpsychotherapie der Magersucht in Deutschland unzureichend

Freitag, 26. Oktober 2007

Probleme mit der Standard-Richtlinienpsychotherapie bei der Anorexia Nervosa (Magersucht)

Essstörungen und insbesondere die Magersucht (Anorexia nervosa) gehören oft zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen, deren Behandlung zumeist eines erheblichen, langfristigen und multidisziplinären therapeutischen Einsatzes bedarf. Die Standard-Richtlinienpsychotherapie der Magersucht in Deutschland scheint nicht ausreichend zu sein und auf lange Sicht oft zu Problemen bei der Genesung oder Verhaltensrückfällen zu führen. Die Erkenntnis dieser Missstände reicht offenbar für Änderungen nicht aus. Studien müssen erst beweisen, dass andere Therapieverfahren den Standard-Richtlinien überlegen sind. Die Universität Erlangen sucht deshalb nach Probanden für eine Studie namens „Anorexia nervosa treatment of our patients“ (ANTOP).

Urteil: Deutsche Krankenkassen dürfen nicht nach Aktenlage das Krankentaggeld verweigern

Donnerstag, 25. Oktober 2007

“Das Landessozialgericht Hessen hat entschieden, dass Krankenkassen ihren Versicherten nicht nach reiner Aktenlage das Krankengeld verweigern dürfen.”

(gefunden bei psychiatrie-professionell.de)

Das gilt dann vermutlich nicht nur für das Krankentaggeld, sondern auch für andere vertrauensärztliche Entscheidungen, wenn sie virtuos-heroisch vom Schreibtisch aus gefällt werden, ohne den betroffenen Versicherten je persönlich gesehen und sich von dessen Situation ein Bild gemacht zu haben. Auf medizinischer Grundlage und mit fachlichen Argumenten kann kein Arzt eine solche Begutachtungspraxis rechtfertigen. Selbst jeder Laie versteht sofort, dass ein Gutachter sich ohne persönliche Anschauung kein Urteil bilden kann, und dass Versicherer sich mit dieser Methode ohne grossen Aufwand und quasi nach Belieben von ihrer Versicherungspflicht befreien können.

Da die Rechtsauffassung in der Schweiz oft ähnlich ist wie im Nachbarland Deutschland, sollte es sich für Versicherte lohnen, gegen ähnliche Fälle, z. B. auch diesen hier, zu klagen. Nur wenn Betroffene das regelmässig tun, kann die Ausbreitung solcher Praktiken wirksam gestoppt und verhindert werden, dass sie sich im neuen verschärften Wettbewerb der Kassen als probates Mittel etablieren.

Zweiklassenmedizin im deutschen Gesundheitswesen

Dienstag, 23. Oktober 2007

Wo bleibt die Solidarität im Gesundheitssystem?

Diskussion zwischen Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherungen und dem Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach

Gefunden bei taz.de

Erfreuliches

Donnerstag, 18. Oktober 2007

Auch erfreuliche Dinge sollen hier mal genannt werden:

  1. Einige Vertrauensärzte kommen regelmässig zu denselben oder lediglich gering abweichenden Beurteilungen der Arbeitsfähigkeit meiner Patienten.
  2. Die AHV/IV-Rekurskommission hat in dem hier beschriebenen Fall den IV-Entscheid zurückgewiesen und festgestellt,
  • dass Vertrauensärzte der IV nicht, wie damals behauptet, externe und unabhängige Ärzte seien
  • dass im vorliegenden Fall weder die Frage der Zumutbarkeit einer stationären Therapieauflage noch die Frage der zumutbaren Restarbeitsfähigkeit von der Vorinstanz geprüft worden sei und deshalb ohne weitere Untersuchungen gar nicht entschieden werden könne
  • dass der zuständige IV-Vertrauensarzt wesentliche Symptome der psychischen Störung in seiner Entscheidung gar nicht erwähnt hat, obwohl diese seit Jahren konsistent in den Akten von drei vorbehandelnden Ärzte genannt und als gravierend eingeschätzt wurden und mehrere Ärzte genau diese Symptome (und explizit nicht eine Weigerung!) bereits vorwegnehmend als Argument gegen eine Therapieauflage genannt hätten und
  • dass die Zumutbarkeit einer medizinischen Massnahme verhältnismässig sein müsse und umso zurückhaltender zu beurteilen sei, je stärker der dadurch erfolgende “Eingriff in die persönliche Integrität der versicherten Person darstellen” könne

Ich halte die Erkenntnis für wichtig, dass die Beurteilung eines Vertrauensarztes nicht “unabhängiger” ist, als die eines behandelnden Arztes und dass man, wenn man der einen Instanz “Befangenheit” unterstellt, es auch der anderen gegenüber tun muss. Im vorliegenden Fall stehen die Aussagen von drei behandelnden Ärzten aus verschiedenen Behandlungszeiträumen gegen eine Aussage des IV-Vertrauensarztes, der den P. wenige Stunden gesehen hat. Seine abweichende Entschätzung erhielt beim IV-Entscheid trotzdem soviel Gewicht, dass dem P. monatelange Unsicherheit und existenzielle Sorgen zugemutet wurden. Die Situation wurde zusätzlich verschärft, weil das zuständige (auswärtige) Sozialamt dem P. mit Verweis auf den Entscheid reflexartig unterstellte, er widersetze sich der angeordneten Therapieauflage. Die Mittel wurden daraufhin gekürzt, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des P. zur ständigen “Verhandlungssache” mit den Mitarbeitern Sozialamtes, was auch das professionelle Helfernetz unnötig stark beschäftigte. Entsprechende Arztzeugnisse waren übrigens völlig wirkungslos, eine eindrückliche und interessante Erfahrung.

Es wäre schön, wenn dieses Urteil bewirken würde, dass zukünftig noch mehr Sorgfalt auf die Untersuchung und Beurteilung der “Arbeitsfähigkeit” und der “Zumutbarkeit” sowie die Interpretation ärztlicher und vertrauensärztlicher Zeugnisse verwendet würde. Solche entscheide haben besonders für Menschen mit psychischen Erkrankungen oft eine grosse Tragweite und können die Behandlung vor Ort und die Heilungsprognose erheblich beeinflussen.

Chronische Depressionen auch von Fachwelt weit unterschätzt

Donnerstag, 11. Oktober 2007

Zwei Geständnisse beim Symposion über chronische Depression des Mannheimer Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in der vergangenen Woche in Heidelberg:

Selbst die Fachwelt habe, sagte der Psychiater Mathias Berger aus Freiburg, die Zahl der Menschen, die dauerhaft unter Depressionen leiden, lange falsch eingeschätzt. Dies seien nämlich nicht wie bisher angenommen fünfzehn Prozent aller depressiv Erkrankten, sondern tatsächlich rund doppelt so viel.

Bei drei Viertel der chronisch Depressiven setze die psychische Krankheit schon früh ein, nämlich vor dem zwanzigsten Lebensjahr. In den Biographien dieser Patienten mit einer Frühform fänden sich häufig traumatische Kindheitserlebnisse. „Es gibt keinen Zweifel mehr daran, dass dauerhafte Vernachlässigung oder sexueller und körperlicher Missbrauch in der Kindheit häufig zu einem frühen Beginn einer chronisch verlaufenden Depression führen“, so Berger.

Der angemessene gesellschaftliche und medizinische Umgang mit chronischen Depressionen ist folglich:

  1. frühen Traumatisierungen und Vernachlässigungen im Kindesalter entgegenzuwirken
  2. chronisch depressiven Menschen adäquate therapeutische Hilfe zu gewähren.
  3. Erkrankte in ihrem Leiden anzuerkennen und nicht durch Stigmatisierung und Ausgrenzung erneut zu traumatisieren

Integrierte Versorgung und Managed Care in der Psychiatrie

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Artikel über Chancen und Risiken neuer Versorgungsformen und aktueller gesundheitspolitischer Entwicklungen

“Schlussfolgerungen

Managed Care basiert auf Ideen, die durchaus geeignete Alternativen oder wichtige Ergänzungen zu bisherigen Versorgungsformen sein könnten. Ob diese konstruktiven Ansätze auch adäquat umgesetzt werden, hängt allerdings von der Strategie der jeweiligen Managed-Care-Organisationen ab. Die Erfahrungen, die diesbezüglich in den USA mit einigen gewinnorientierten Versorgungsanbietern gemacht wurden, sind nicht immer positiv (Leutz, 1999; Sayres, 1999).
Das Potenzial zur Kostenverlagerung und Gewinnerwirtschaftung kann jedoch durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern geregelt werden (Sharfstein et al., 1999a). Deshalb bedürfen Verträge zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern einer besonders sorgfältigen Planung. Zudem sollten sie eine hinreichend lange Laufzeit haben, um die Implementierung einer koordinierten, innovativen Versorgungsstrategie zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es im Interesse der Patienten von zentraler Bedeutung, dass öffentliche Behörden regulierend in die Vertragsgestaltung eingreifen und die Kontrolle über die Arbeit der Managed-Care-Organistionen behalten.
Öffentliche Behörden müssen als unabhängige Instanz auch in die Qualitätssicherung von Managed-Care-Organisationen einbezogen werden (Mowbray et al., 2002). Voraussetzung dafür ist, dass im Rahmen eines gezielten Versorgungsforschungsprogramms geeeignete Indikatoren ausgewählt werden, die eine Beurteilung der Versorgungsqualität sowie eine Bestimmung der Patientenzufriedenheit erlauben und die eine längerfristige Perspektive haben und nicht nur bis zur Entlassung aus der stationären Behandlung reichen.
Besondere Vorsicht ist dann geboten, wenn schwer psychisch Kranke im Rahmen von Managed-Care-Programmen behandelt werden (Manning et al., 1999). Die unter Managed Care angestrebte Reduktion stationärer Behandlungsangebote erfordert gerade bei diesen Patienten eine verbesserte Nachsorge-Planung, zum Beispiel durch Case Management, gemeindepsychiatrische Krisenteams, Hausbesuche, rehabilitative Angebote, soziale Unterstützung, Psychoedukation sowie Beratung und Unterstützung der Angehörigen (Averill et al., 2003). Die Ressourcen, die im stationären Bereich eingespart werden, müssen somit zu einem beträchtlichen Teil in den gemeindepsychiatrischen Bereich investiert werden, um eine qualitativ hochwertige Versorgung garantieren zu können.”

Verfasser:
Christiane Roick (Universität Leipzig, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie) und Hans-Helmut König (Uiversität Leipzig, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Stiftungsprofessur für Gesundheitsökonomie)

Krankenversicherer lehnen verordnete ambulante psychiatrische Pflege ab

Montag, 08. Oktober 2007

Nun wird also auch die ambulante psychiatrische Pflege rationiert! Ich habe gerade erfahren, dass der Krankenversicherer aufgrund eines vertrauensärztlichen Bescheides die von mir verordnete ambulante psychiatrische Pflege als “nicht indiziert” zurückgewiesen hat. Diese Entscheidung fiel am Schreibtisch, ohne die betroffene Patientin je zu Gesicht bekommen zu haben, auf Basis einer Diagnose, die von meiner eigenen Beurteilung der der involvierten pychiatrischen Klinik abweicht. Nähere Begründung Fehlanzeige.

Wie soll es jetzt weitergehen? Ich habe ja die Situation nicht erfunden und mir bei der Verordnung etwas gedacht (N.B.: Ich verdiene nichts daran, wenn ich so eine Verordnung ausstelle!). Wie soll ich der Patientin erklären, dass die von mir verordnete fachliche Begleitung vor Ort “nicht indiziert” ist, eine Tätigkeit, die ich im übrigen mit meiner eigenen ärztlichen Funktion nicht ersetzen oder kompensieren kann? Nach anfänglicher Ablehnung (“Ich mag nicht schon wieder jmandem alles von vorne erzählen müssen”) hatte sie in einer Sitzung weinend eingestanden, wie dankbar sie inzwischen dafür ist. Ein erneuter stationärer Aufenthalt kurz nach der Entlassung wäre in jeder Hinsicht die schlechtere Alternative gewesen. 

Was denkt sich der Vertrauensarzt, was denkt sich der Versicherer bei dieser Entscheidung? Aufgrund welcher inneren Haltung und Überlegungen kommen so ein Entscheid und so ein Procedere zustande? Ohne jede telefonische Nachfrage oder irgendeinen erkennbaren Klärungswillen?

Natürlich bedeutet das eine gravierende Belastung der Patientin und ihres Behandlungsprozesses. Wie soll ich meine Arbeit nun eigentlich fortsetzen? Mit dieser Irritation von aussen, die ja auch eine Störung des Vertrauensverhältnisses bedeutet. Aber mehr noch: Wird diese Verunsicherung und Beliebigkeit jetzt die Regel? Wie kann ich zukünftig als Behandler die therapeutische Verantwortung tragen, wenn kein Verlass darauf ist, dass wichtige Verordnungen funktionieren?? Und welche Auswirkung hat das für die so wertvolle Zusammenarbeit mit dem ambulanten psychiatrischen Dienst, der hier im Thurgau einen deutlichen Qualitätsgewinn in der Versorgung psychisch kranker Menschen bringt und zudem teurere Arztkonsultationen oder Klinikaufenthalte einsparen hilft? V. a. für diese Fachkräfte ist es doch von existenzieller Bedeutung zu wissen, ob eine ärztliche Verordnung gilt oder nicht.

Im vorliegenden Fall ist die Ablehnung zeitnah der Verordnung erfolgt. Ich weiss aber von zwei anderen aktuellen Fällen, in denen der Ablehnungsbescheid rückwirkend erfolgte, derweil die notwendige Arbeit längst (in dem Fall unentgeltlich) geleistet worden war. Nachvollziehbare Begründung: Man könne doch den Patienten nicht einfach über Monate “hängen lassen”, bis die Versicherung entschieden hat, ob sie gewillt sei, die ärztliche Verordnung und die Bedarfsabklärung des ambulanten Dienstes zu akzeptieren oder nicht. So lange dauert es nämlich mitunter, bis die Kasse zu einer Entscheidung kommt, die immer nur für einen begrenzten Zeitraum gilt und im Laufe einer Begleitung immer wieder neu eingeholt werden muss. Die kontinuierliche Begleitung eines Patienten wäre deshalb ganz unmöglich, wenn man immer von Entscheid zu Entscheid immer wieder unterbrechen müsste. Deshalb habe man bisher darauf vertraut, dass die Kassen die ärztlichen Verordnungen abgesehen von begründeten Ausnahmen grundsätzlich akzeptieren und das “Restrisiko” selber getragen.

Wenn den Versicherern und ihren Versicherungsärzten hier weiterhin völlige Willkür gestattet wird, dann bedeutet das eine unmittelbare Bedrohung der ambulanten pychiatrischen Versorgung. Psychisch kranke Menschen, die im Bereich “Sozialpsychiatrie” versorgt werden, sind in besonderem Masse darauf angewiesen, dass die Hilfe unbürokratisch, rasch und zuverlässig erfolgt. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen aber wird die ambulante psychiatrische Spitex eine solche Unterstützung zukünftig nicht mehr anbieten können und früher oder später verschwinden. Natürlich spart so eine Taktik Kosten, aber mit Sicherheit an der falschen Stelle.

Über Motive und Zielsetzungen deutscher Gesundheitspolitik

Montag, 08. Oktober 2007

“Gesundheitspolitik hat weniger mit der bestmöglichen Versorgung von Kranken als mit dem bestmöglichen Umsatz von Unternehmen zu tun.”

So der Titel eines Berichtes von Nadja Rakowitz über die Motive und Zielsetzungen deutscher Gesundheitspolitik

“Seit Jahren ist die »Kostendämpfung« zur Bekämpfung der vermeintlichen »Kostenexplosion« der oberste Zweck der Gesundheitspolitik. Dabei geht es nicht um eine medizinisch und so­zial­poli­tisch sinnvolle Organisation des Gesundheitswesens, sondern schlicht um Wirtschaftspolitik.


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