Zu weit weg?
Sind die Zuständigen bei der IV-Behörde oder bei den Sozialämtern innerlich zu weit weg von den realen Nöten der Patienten? Anders ist es doch nicht begreiflich, dass die gewöhnliche Abklärung einer IV-Bedürftigkeit durch die IV-Stelle Monate bis 2 und mehr Jahre (!) benötigt und dass Sozialämter die in der Warteschleife festgehaltenen und dadurch zumindest zwischenzeitlich oft zum Fürsorgefall mutierten Betroffenen oft wie Arbeitsunwillige behandeln und finanziell am Existenzminimum fixieren. Statt der für die Heilung notwendige Entlastung erleben die Betroffenen durch ihre Erkrankung einen immer steigenden existenziellen Druck, der den Heilungsprozess verlängert und die Prognose besonders der psychischen Störungen verschlechtert. Dabei würde ein persönlicher Gang in die davon betroffenen Familien in vielen Fällen bereits ausreichen, sich auch als medizinischer Laie ein Bild von der Lage dort zu verschaffen und in vielen Fällen die Schamröte ins Gesicht zu treiben!
Wer diese IV und dieses Abklärungswesen auf anständige Weise reformieren will, darf nicht kranke Versicherte den Sozialämtern zuschieben und überlassen, sondern muss massiv in Personal oder in die Arbeitsabläufe der IV selber investieren. Das wird viel zusätzliches Geld kosten, aber genau dort müsste es vordringlich eingesetzt werden. Niemand wird doch ernsthaft in Abrede stellen können: Eine reguläre Abklärungszeit von bis zu 2 Jahren ist für Versicherte in existenziell bedrohlicher Situation untragbar und darüber hinaus für einen der reichsten Staaten der Erde auch peinlich. Bevor man wegen Unzufriedenheiten mit der beruflichen Wiedereingliederung die Erkrankten und ihre Ärzte unter Generalverdacht stellt und pauschal stigmatisiert, hätten die Verantwortlichen diese offensichtlichen Mängel in den internen Arbeitsabläufen der IV zuallererst einmal korrigieren müssen.