IV-Revision bei psychisch Kranken und der Zusammenhang zwischen Zwangsbehandlung, Heilungserfolg und Gesundheitskosten

Bei openpr.de habe ich einen Artikel von Stefan Eichholz (Verein Chancen e. V. ) gefunden, in welchem er vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der EUNOMIA-Studie recherchiert, inwiefern die negativen Implikationen und Folgen von Zwangsbehandlungen im öffentlichen Diskurs beschönigt und hüufig sogar ins Gegenteil verkehrt werden:

“(openPR) – Die “World Psychiatric Association” (WPA) veranstaltet vom 06. bis 08. Juni einen Kongress in Dresden. Thema: “Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. Eine umfassende Rückschau”. Dort wird auch eine aktuelle in 12 Ländern durchgeführte europäische Untersuchung zum Thema, die EUNOMIA-Studie, präsentiert. Die Studie belegt, dass Patienten, die in der Psychiatrie gegen ihren Willen behandelt werden, eine deutlich schlechtere Besserungsprognose haben, als Patienten die mit ihrem Willen behandelt werden. Die Studie kommt ferner auch zu dem Ergebnis, dass eine mittels Androhung eines rechtlichen Beschlusses erzwungene Behandlung nicht wesentlich besser verläuft als die Zwangsbehandlung von Patienten mit offiziellen Zwangseinweisungsbeschluss. Das ist nicht überraschend, wird aber teilweise ins Gegenteil verdreht dargestellt, um die negativen Folgen von Zwangsbehandlungen zu relativieren…” Zum Artikel bei openpr.de: Verdrehte-Fakten-zum-WPA-Kongress

Der (negative) Zusammenhang zwischen Heilungserwartung/Therapieerfolg und Behandlung psychisch Kranker gegen ihre Überzeugung, inneren Ängste und Widerstände sollte bei den Überlegungen zur IV-Revision Beachtung finden. Die Ergebnisse der EUNOMIA-Studie bestätigen und untermauern die bekannte klinische Erfahrung, dass psychotherapeutische Behandlungen (also Behandlungen, die nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit, sondern der Heilung des Patienten dienen sollen) nicht gegen den Willen durchgeführt werden dürfen, wenn man Aussicht auf Erfolg haben will. In Bezug auf die aktuelle IV-Revision lassen die Studienergebnisse die Prognose zu, dass die systematische Verhängung von (häufig sogar stationären!) “Therapieauflagen” mit Verweis auf die “Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht” zumindest im Bereich psychisch Kranker nicht nur nicht zu einer rascheren Heilung und beruflichen Wiedereingliederung, sondern im Gegenteil zu einer Verschlechterung der Heilungsprognose führen wird. Die Gesundheitskosten werden durch solche Auflagen nicht sinken, sondern steigen.

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