IV-Berichte: Bedeutung, Aufwand und Vergütung

Wieder habe ich für einen IV-Bericht mehr als zwei Stunden benötigt. Nicht wegen Überlänge, sondern wegen einem komplizierten Sachverhalt. Und weil ein schlecht oder unbedacht gewähltes Wort des Verfassers immer häufiger gegen den Antragsteller ausgelegt wird und dann zur Ablehnung von Leistungen oder zu unerträglich langen Abklärungsverläufen führt. Nachträgliche Korrekturen (“Ich hatte etwas anderes gemeint…”) im Sinne einer Klärung von Missverständnissen sind meist kompliziert und werden kaum akzeptiert.

Jetzt ist es 20:15, der Bericht ist fertig, sechs weitere warten im Fach, aber heute wird es nichts mehr.

Für die Betroffenen ist die Gewährung oder Verweigerung einer IV-Leistungen und also auch der Bericht ihres Arztes meist von existenzieller Bedeutung. Es entscheidet, ob sie zu dauerhaften Fürsorgeempfängern werden – für die meisten eine sehr demütigende Vorstellung. Die IV wurde von der Politik angehalten, in den nächsten Jahren 20% der Neuberentungen zu verhindern. Richten müssen es wir Ärzte. Und wir scheinen bereit dazu, lassen uns verschiedenen “Seiten” zuordnen, treten gegeneinander an und führen medizinische Scheingefechte. Allerdings: wenn wir in unseren früheren IV-Gutachten nicht gelogen haben, stellt sich die Frage, wie genau das Sparziel der IV erreicht bzw. welchem Versicherten demnächst die ihm zustehende Versicherungsleistung vorenthalten werden soll. Eigentlich zumindest müsste man diese Frage stellen. Und natürlich auch gesellschaftlich diskutieren.

Standardmässige aktuelle Vergütung für IV-Berichte, unabhängig von Umfang und Zeitaufwand: CHF 160, 13. Eine Arbeitsstunde also, länger nicht. Grösseres Bemühen ist Privatvergnügen, wird offenbar nicht erwartet.

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Eine Antwort zu “IV-Berichte: Bedeutung, Aufwand und Vergütung”

  1. Dana sagt:

    Nun, da sollte man dann schon mal eine Nach drüber schlafen, welcher Patient die Rente verdient und welcher vielleicht nach einigen Therapien (medikamentös o.a.) vielleicht doch wieder arbeitsfähig wird,das nennt sich dann Ressourcensuche ;-)

    “Und weil ein schlecht oder unbedacht gewähltes Wort des Verfassers immer häufiger gegen den Antragsteller ausgelegt wird und dann zur Ablehnung von Leistungen oder zu unerträglich langen Abklärungsverläufen führt.”

    Jeder Strohhalm wird ergriffen! e Ist doch eine potentielle Erklärung dafür, wem die Leistung vorenthalten wird. Entweder dem, bei dem eine “Ressource” gefunden wird oder bei dem, der den Arzt, sofern dieser nicht gewillt ist private Mehrzeit zu opfern, zu viel Zeit und somit Geld kostet. In dem Fall ist eine Pauschalvergütung natürlich praktisch. Alles auf dem Rücken der Klienten, ähnelt einer Tombolaauslosung – überspitzt ausgedrückt.

    Für Sozialberufe scheint das die Zukunft zu sein, erinnert mich ans 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Deutschland, wonach richterlich bestellte Betreuer Pauschalvergütungen und Pauschalvergütungszeiten für Betreute erhalten. Man bekommt im Monat eine bestimmte Stundenanzahl pro Klient bezahlt und alles was darüber hinaus geht, ist ebenfalls private Zeit, man kann ja auslosen. Braucht er die Sozialhilfe, die Rente wirklich noch diesen Monat?! Das gilt natürlich nur für mittellose Klienten, bei denen der Staat zahlt. Und gespart wird da, wo der Betreuer draufzahlt oder notwendige Anträge, Betreuungsanregungen gar nicht gestellt werden.

    So kommt man doch irgendwann – möglicherweise – ans Sparziel. Klienten und Ärzte, Sozialarbeiter etc. mürbe machen, Pauschalvergütungen, unabhängig von Zeitaufwand und Umfang, einführen und erhalten. Und Fehlinterpretationen bis die “Ressource” gefunden ist oder der Antragsteller aufgibt. Das gilt sicher auch für bereits vor Jahren beantragte Renten, die erneut nach Anspruchsberechtigungen geprüft werden.

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