Archiv für April 2007

Patienten und Sozialamt

Mittwoch, 25. April 2007

PatientInnen, die in der oft mehrjährigen (!) Abklärungszeit der IV entsprechend auf Unterstützung durch das Sozialamt angewiesen sind,  schildern immer wieder, wie demütigend sie es empfinden, wenn sie dort am Schalter bedient werden und für die hinter ihnen anstehenden Klienten gut hörbar über ihre soziale Situation verhandeln müssen, warum das Geld nicht reicht, wer jetzt die Rechnungen bezahlt etc..

Ich weiss natürlich auch nicht, warum das so organisiert ist. Ich kann es ja nicht ändern, höre dann zu und denke, dass ich selber auch nie in eine solche Situation geraten möchte.  Bei der Bank werde ich auch des öfteren zum ungewollten Mithörer, wenn z. B. kein Geld auf dem Konto ist oder die entsprechende Vollmacht des Partners nicht vorliegt etc.. Da frage ich mich auch immer, warum der Kundenkontakt so organisiert ist. Wo doch die Bank selber am besten wissen müsste, wie sensibel das Thema Geld ist…

Der gläserne Patient

Freitag, 20. April 2007

Der gläserne Patient sei längst Realität schreibt der schweizerische Tagesanzeiger

Patient und Vertrauensarzt

Freitag, 20. April 2007

In vier Abschnitten

  • Vertrauensarzt als Kontrollarzt
  • Das fehlende Wahrnehmen des Patienten
  • Der Patient muss Gesprächspartner werden
  • Vertrauen ist ein kostbares Gut

beschreibt Reachtsanwalt Dr. Guido Brusa aus Zürich die Problematik der Institution “Vertrauensarzt” aus Sicht der Patienten und geht der Frage nach: Kann der Patient dem Vertrauensarzt trauen?

http://www.forummanagedcare.ch/archiv/
2006/2/09-kann%20der%20patient.pdf

IV-Berichte: Bedeutung, Aufwand und Vergütung

Donnerstag, 19. April 2007

Wieder habe ich für einen IV-Bericht mehr als zwei Stunden benötigt. Nicht wegen Überlänge, sondern wegen einem komplizierten Sachverhalt. Und weil ein schlecht oder unbedacht gewähltes Wort des Verfassers immer häufiger gegen den Antragsteller ausgelegt wird und dann zur Ablehnung von Leistungen oder zu unerträglich langen Abklärungsverläufen führt. Nachträgliche Korrekturen (“Ich hatte etwas anderes gemeint…”) im Sinne einer Klärung von Missverständnissen sind meist kompliziert und werden kaum akzeptiert.

Jetzt ist es 20:15, der Bericht ist fertig, sechs weitere warten im Fach, aber heute wird es nichts mehr.

Für die Betroffenen ist die Gewährung oder Verweigerung einer IV-Leistungen und also auch der Bericht ihres Arztes meist von existenzieller Bedeutung. Es entscheidet, ob sie zu dauerhaften Fürsorgeempfängern werden – für die meisten eine sehr demütigende Vorstellung. Die IV wurde von der Politik angehalten, in den nächsten Jahren 20% der Neuberentungen zu verhindern. Richten müssen es wir Ärzte. Und wir scheinen bereit dazu, lassen uns verschiedenen “Seiten” zuordnen, treten gegeneinander an und führen medizinische Scheingefechte. Allerdings: wenn wir in unseren früheren IV-Gutachten nicht gelogen haben, stellt sich die Frage, wie genau das Sparziel der IV erreicht bzw. welchem Versicherten demnächst die ihm zustehende Versicherungsleistung vorenthalten werden soll. Eigentlich zumindest müsste man diese Frage stellen. Und natürlich auch gesellschaftlich diskutieren.

Standardmässige aktuelle Vergütung für IV-Berichte, unabhängig von Umfang und Zeitaufwand: CHF 160, 13. Eine Arbeitsstunde also, länger nicht. Grösseres Bemühen ist Privatvergnügen, wird offenbar nicht erwartet.

Deutschland: Diskussion über Ethik und Qualität in der Medizin

Dienstag, 10. April 2007

Im Kloster Andechs (D) diskutieren Gesundheitsexperten über das Thema Ethik und Qualität in der Medizin. “Ärztezeitung Online” berichtet:

http://www.aerztezeitung.de

Die neue Psychotherapie-Verordnung in der Praxis

Dienstag, 10. April 2007

Seit die “Psychotherapie-Verordnung” mit Beginn diesen Jahres in Kraft ist, werden die beiden Bereiche Psychiatrie und Psychotherapie, die in der modernen psychiatrischen Lehre sinnvoller Weise zunehmend als zusammengehörig verstanden werden und zusammenwachsen, durch politischen Willen wieder aufgesplittert.  Damit wird die inhaltliche Bedeutung des kombinierten Facharzttitels “Psychiatrie und Psychotherapie” ignoriert und gleichzeitig dem Machtanspruch einzelner therapeutischer Schulen entgegen den Erkenntnissen der Wirksamkeitsforschung  erneut Auftrieb gegeben.

Dabei weiss jeder, der mit der Behandlung psychischer Störungen befasst ist: Eine fachgerechte therapeutische Behandlung besteht in einer Synthese von psychotherapeutischen mit psychiatrischen Elementen. Die Gewichtung ist von Patient zu Patient verschieden, je nach Anliegen und nach Eignung des Patienten. Es handelt sich aber im grunde immer um eine (integrierte) psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung.

Die Durchführung einer “Psychotherapie” ohne medizinische Relevanz ist keine ärztliche Aufgabe und gehörte auch bisher nicht zum Erstattungskatalog der Krankenkasse. Man nennt solche nicht-medizinischen Leistungen, die durchaus sinnvoll sein können, aber keine Heilbehandlung darstellen, entsprechend auch nicht Psychotherapie sondern je nach Ziel und Methode “Selbsterfahrung”, “Coaching”, “Lebenshilfe”, “psychologische Beratung” etc..

Für die Unterscheidung zwischen medizinischer Psychotherapie und den nicht-medizinischen Verfahren kann die neue “Psychotherapie-Verordnung” wohl kaum beitragen. Sie bringt aber jeden Psychiater in Schwierigkeiten zu deklarieren, ob es sich bei einer Behandlung nun explizit um eine “Psychotherapie” handelt oder nicht. Im Grunde ist diese Unterscheidung gar nicht sauber durchzuführen, solange man sich im medizinischen Terrain bewegt. Vertrauensärzte werden durch diese Verordnung zudem in die Verlegenheit gebracht, Entscheidungen zu treffen, zu denen sie fachlich u. U. gar nicht qualifiziert sind.

Verantwortung für Behandlungskosten und Therapieergebnis – warum nicht auch für Vertrauensärzte?

Samstag, 07. April 2007

Managed Care-Modelle fordern die Übernahme von Budgetverantwortung für die behandelnden Ärzte. Vertrauensärzte der IV und Taggeld-Versicherer stehen einerseits den Beurteilten gegenüber nicht selber in der Therapieverantwortung, beeinflussen aber andererseits mit ihren Entscheidungen z. T. erheblich den Therapie- und Heilungsverlauf und sind deshalb indirekt oft massgeblich mitbeteiligt an der Entwicklung von Gesundheitskosten und am Therapieergebnis. Wenn zum Beispiel ein Vertrauensarzt eine stationäre Therapieauflage empfiehlt, die der behandelnde Facharzt nicht für sinnvoll erachtet, dann verursacht er damit zunächst deutliche Mehrkosten, deren Sinn oder Unsinn eigentlich im Verlauf evaluiert und dokumentiert werden müsste. Oder wenn ein Vertrauensarzt eine Entscheidung trifft, die sich, z. B.  nach Einholung unabhängiger Zusatzgutachten oder nach einem Rechtsstreit als krasse Fehlentscheidung herausstellt, dann müsste dies doch neben grundsätzlichen Fragen der “Sicherheit und Unbefangenheit von medizinischen Begutachtungen durch Vertrauensärzte” auch die Frage aufwerfen, wer für den entstandenen Schaden und die damit verbundenen Kosten (z. B. durch notwendige Gegengutachten, Anwaltskosten, stationäre Abklärungen oder Kriseninterventionen/Bahandlungen, bleibende Invalidität etc..) aufzukommen hat?

Im Normalfall würde man erwarten, dass ein (Vertrauens-)Arzt, der die fachärztliche Beurteilung eines behandelnden Kollegen anzweifelt und den Patienten damit u. U. in eine existenzielle Notlage bringt, zumindest einem ebensolchen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt ist, wie es derzeit die behandelnden Ärzte sind, wenn sie darstellen wollen, dass ihre Patienten wirklich krank und arbeitsunfähig sind. Zusätzlich müsste es sich von selber verstehen, dass der Patient, der in diesem  neu zugespitzten Interessenskonflikt zwischen Heilwesen und Versicherungswesen tatsächlich die Opferrolle hat und nichts weiter tun kann als hoffen und abwarten, in einer “Pattsituation” zwischen seinem behandelndem Arzt und dem Vertrauensarzt der Versicherung automatisch das Recht auf ein unabhängiges Drittgutachten zugesprochen bekommt, um vertrauensärztliche Fehler überhaupt identifizieren und korrigieren zu können.

Gegenwärtige aber  geschieht Folgendes: Der Vertrauensarzt erhält den vollen Schutz des Systems, darf frei entscheiden, was er für richtig hält und muss weder für unnötig verursachte Kosten, noch für gesundheitliche Folgeschäden (er entscheidet ja nur, steht aber nicht in der Therapieverantwortung…) Konsequenzen befürchten. Jeder “abgelehnte” Fall, den er produziert, ist gegenwärtig im Hinblick auf den steigenden Kostendruck erwünscht, wie die abweichende Beurteilung zum behandelnden Arzt zustande kam, ist ganz offensichtlich uninteressant, auch krasse Abweichungen (wenn z. B. der Behandler von einer 100% Arbeitsunfähigkeit ausgeht, der Vertrauensarzt aber von einer Arbeitsfähigkeit) werden nicht in Frage gestellt, solange der Patient nicht einen Rechtsanwalt engagiert. Der behandelnde Arzt dagegen soll im Rahmen von Managed Care durch vertragliche Übernahme einer Budgetverantwortung bereits dann in Regress genommen werden können, wenn er einfach nur das tut, wozu er ausgebildet wurde und und dabei das vom System vorgegebene Budget überschreiten muss.

Will man die Befangenheit von Vertrauensärzten überprüfen, sollte man in einer Studie untersuchen, ob überhaupt und wenn wie häufig Vertrauensärzte höhere Taggeld- oder Rentenansprüche bei einem Versicherten sehen, als der behandelnde Arzt…


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