IV, Schadenminderungspflicht und medizinischer Sachverstand
Seit der 5. IV-Revision stehen behandelnde Ärzte und ihre Patienten zunehmend unter einer Art Generalverdacht, der sich wie folgt artikuliert: Patienten kommen naturgemäss gerne in den “Genuss” einer IV-Rente und Ärzte verschaffen ihren Patienten mithilfe geeigneter Arztberichte gerne eine IV-Rente.
Beide Aussagen sind in ihrer Pauschalität natürlich sowohl eine zumutung als auch unhaltbar. Und eine IV-Revision, die sich strukturell an derart pauschalen Unterstellungen ausrichtet, zielt natürlich an der Wirklichkeit dauerhaft erkrankter Menschen und ihrer behandelnden Ärzte grotesk vorbei.
Dennoch ist genau dieser Fall jetzt eingetreten. Die IV erdreistet sich nicht nur wie unten beschrieben, behandelnde Ärzte pauschal als befangen und die selbst beauftragten Ärzte für unabhängig zu erklären und darauf ihre Entscheide zu gründen. Sie mutet allen Beteiligten darüber hinaus Begründungen zu, die von völlig fehlendem medizinischem Sachverstand zeugen.
Ein typisches Beispiel dafür sei – weil es in letzter Zeit immer systematischer auftritt – kurz zitiert:
Offenbar hat es IV-intern eine Art Weisung gegeben, den Druck auf Versicherte dadurch zu erhöhen, dass man mit Verweis auf die “Schadenminderungspflicht” auf einer Therapieauflage bestimmter Dauer und bestimmten Inhalts besteht.
Diese “Therapieauflagen” kommen ganz plötzlich so gehäuft, dass es gar nicht anders sein kann, als dass dies Ausdruck einer internen Vereinbarung ist, die nun “standardmässig” zur Anwendung kommen soll.
Bekanntermassen sind nun aber therapeutische Massnahmen an Menschen Körperverletzung, wenn sie nicht erstens vom Patienten gewünscht und zweitens auf dem Boden einer soliden Diagnosestellung gründen. Mögen therapeutische Massnahmen bei körperlichen Erkrankungen häufig auch dann, wenn sie gegen den Willen oder die innere Bereitschaft des Patienten durchgeführt werden, eine gesundheitliche Verbesserung herbeiführen können. Für psychische Erkrnakungen gilt dies definitiv nicht. Hier gehört es zum medizinischen Basiswissen, dass gegen die innere Bereitschaft durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen bestenfalls ihre Wirkung verfehlen, in ungünstigen Fällen aber durchaus auch schaden anrichten können. Schäden sind wie in allen anderen Fällen auch insbesondere dann möglich, wenn die therapeutischen Massnahmen besonders invasiv sind. Stationäre Behandlungen sind deutlich invasiver als ambulante. Eine stationäre psychotherapeutische Massnahme über mehrere Wochen ist deshalb, wenn sie gegen den tatsächlichen willen des Patienten oder gegen seine innere Bereitschaft durchgeführt wird also nicht nur wenig aussichtsreich, sondern kann u. U. auch erheblichen Schaden anrichten. Therapieauflagen in diesem fachbereich sind deshalb besonders heikel und müssen sehr sorgfältig abgewogen werden. Diese Zusammenhänge vor Augen demaskiert der im Folgenden zitierte Originaltext aus einer IV-Verfügung schlicht fehlenden medizinischen Sachverstand:
“Es ist schon schwer nachzuvollziehen, weshalb eine intensive, hochprofessionelle Behandlung, die vom Psychiater des regional ärztlichen Dienst vorgeschlagen wird und zur Auflage gemacht wurde, um in relativ kurzer Zeit eine stabile Grundlage für eine erfolgreiche Durchführung von beruflichen Massnahmen zu erreichen, von… und ihrem behandelnden Psychiater so hartnäckig abgelehnt wird.”
NB: Im Vorfeld waren zwei behandelnde Psychiater zur Auffassung gelangt, dass eine stationäre Massnahme gegen die innere Überzeugung des Patienten kontraindiziert sei und explizit darauf hingewiesen, dass und warum der Betroffene durch eine solche Massnahme sogar Schaden nehmen könnte. Ganz abgesehen davon, dass es sich um ein langjähriges Krankheitsgeschehen handelte und das Ziel einer kurzfristigen Verbesserung und Stabilisierung auch unter optimalen therapeutischen Gegebenheiten ganz und gar unrealistisch war.
Ergänzung vom 18.10.2007: Inzwischen hat die IV-Rekurs-Kommission entschieden
18. Oktober 2007 um 13:53
[...] AHV/IV-Rekurskommission hat in dem hier beschriebenen Fall den IV-Entscheid zurückgewiesen und [...]