5. IV-Revision
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich gegen eine neue Form von Polemik und ungerechtfertigter Unterstellungen im Gefolge der 5. IV-Revision verwehrt (s. vorheriger Beitrag).
Auch Ärzte sind von solchen pauschalen Unterstellungen betroffen, seit diese Revision in Kraft ist. So gelten zum Beispiel behandelnde Ärzte – durchweg Fachärzte! – neuerdings grundsätzlich als befangen und deshalb als ungeeignet, eine zutreffende Beurteilung des Gesundheits- und Leistungszustandes ihrer Patienten abzugeben, während die neu eingestellten ärztlichen Kollegen, die im Auftrag der IV Gegenbeurteilungen vornehmen, ebenso grundsätzlich als objektiv und unbefangen eingestuft werden. Mit anderen Worten: wenn ein behandelnder Arzt und ein im Auftrag der IV arbeitender Arzt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, also eigentlich eine klärungsbedürftige Patt-Situation auftritt, reichen der IV neuerdings ein oder zwei Textbausteine, um ihren Entscheid zu fällen und die Einholung eines neutralen Drittgutachtens abzulehnen. Im Originalwortlaut liest sich das dann so:
“Erfahrungsgemäss sind die behandelnden Ärzte oder der Hausarzt geneigt, im Hinblick auf ihre auftragsrechtliche Vertrauensstellung in Zweifelsfällen eher zu den vermeintlichen Gunsten ihrer Patienten auszusagen”
“Die Ärzte des regional ärztlichen Dienstes sind unabhängige, versicherungsmedizinische Fachpersonen. Aus diesen Gründen ist es nicht notwendig, zusätzliche Beurteilungen von anderen, unabhängigen Fachpersonen einzuholen.. Aufgrund dieser Tatsachen halten wir an unserem Entscheid fest.”
25. Juli 2007 um 13:18
Ich stimme Ihnen zu.Der Hausarzt wo diePatientin in und auswendig kennt und über den gesundheitlichen Zustand am besten Bescheid weis, hat nichts mehr zu sagen. Wenn es um eine Rente geht, lässt di IV gutachten von der umstrittenen ABI in Basel erstellen. Die ABI ist eine organisation, die Gutachten für Versicherungen erstellt und von denen lebt. Also nicht neutral. Der IV ist es egal, ob sie das Leben von der Person oder der ganzen Familie zerstört.
27. Juli 2007 um 16:52
Danke für Ihren Kommentar! Ich glaube nicht, dass der IV das Leben von Personen und Familien egal ist. Die IV ist ja nur eine Behörde, und die meisten Mitarbeiter tun wohl einfach, was man ihnen aufträgt.
Ich habe aber den Eindruck, dass die, die über die Reform der IV entschieden und besonders diejenigen, die das Stichwort “Sozialmissbrauch” für die Werbe- und Sparkampagne ausgewählt haben, keine Vorstellung davon haben, was es bedeuten kann, psychisch oder körperlich zu erkranken, und wie es sich anfühlt, damit nicht nur allein gelassen, sondern unter Generalverdacht gestellt und ausgegrenzt zu werden. Gerade im Bereich psychischer Störungen erlebe ich regelmässig, dass Patienten sich nie hätten vorstellen können, je davon betroffen zu sein bzw. was das dann tatsächlich bedeutet. Zum Beispiel der Gang zum Sozialamt.